Besatzungsliste. Die Bedeutung von "Besatzungsliste bei Ankunft eines Schiffes in einem ausländischen Hafen oder Abfahrt eines Schiffes aus einem ausländischen Hafen - on

3. Diese Regeln legen ein einheitliches Verfahren zur Führung einer Besatzungsliste fest und sind für Mitarbeiter des Bundesdienstes für Verkehrsaufsicht, des Bundesamtes für See- und Binnenschifffahrt, des Bundesamtes für Fischerei, der Seehafenverwaltungen, der Landeswasserstraßenverwaltungen verpflichtend und Schifffahrt, Seehafenkapitäne, russische Reeder, Kapitäne von Seeschiffen, Fischereifahrzeugen und Schiffen der gemischten (Fluss-See-)Schifffahrt (im Folgenden als Schiffe bezeichnet) unter der Staatsflagge der Russischen Föderation.

4. Die Besatzungsliste gemäß Formblatt 5 FAL IMO der Anlage 1 zum Übereinkommen wird vom Kapitän des Schiffes bei Ankunft des Schiffes im Seehafen (im Folgenden Hafen genannt) bzw die Hafenbehörden, Grenzkontrollbehörden sowie die Behörden, die die Ein- (Ausreise) von Besatzungsmitgliedern in das Hafengebiet kontrollieren.

5. Wenn ein Schiff den Hafen verlässt, ist es erlaubt, die bei der Ankunft des Schiffes im Hafen vorgelegte Besatzungsliste vorzulegen, es sei denn, es wurden Änderungen in der Zusammensetzung der Schiffsbesatzung vorgenommen.

6. Die Besatzungsliste enthält folgende Informationen:

1) zum Schiff:

Name und Nummer des von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zugewiesenen Schiffes;

Flaggenstaat des Schiffes;

Rufzeichen;

Flugnummer;

Hafen und Ankunftsdatum;

letzte Anlaufstelle;

2) über die Mitglieder der Schiffsbesatzung und andere in Absatz 7 dieser Regeln genannte Personen:

Nachname, Name, Patronym (oder Namen);

Staatsbürgerschaft;

Position;

Geburtsdatum und-ort;

Art und Nummer des Ausweises.

7. Die Besatzungsliste enthält Angaben zu den Personen, die zur Schiffsbesatzung gehören, sowie:

über Studenten von Bildungseinrichtungen, die zum Schwimmtraining auf dieses Schiff geschickt wurden;

an Mitarbeiter von Organen des Bundes und Mitarbeiter von Organisationen, die diesen Organen unterstehen, sowie an Vertretern des Reeders, die auf Schiffen tätig sind;

über Kinder im Alter von 12 bis 16 Jahren, die an Bord eines Schiffes zur See fahren, wobei Mitglieder der Schiffsbesatzung, die ihre gesetzlichen Vertreter sind (Eltern, Adoptiveltern, Vormunde oder Treuhänder), die gemäß Absatz 5 des Regelungen zum Seemannspass * (4) .

Die in der Schiffsliste angegebenen Stellen für Studenten von Bildungseinrichtungen und Entsendete werden vom Reeder bestimmt, der das Recht hat, die Schiffsbesatzung zu besetzen.

8. Die Besatzungsliste wird auf dem Schiff ausgefüllt:

bei der Ankunft eines Schiffes in einem russischen Hafen oder bei der Abfahrt eines Schiffes aus einem russischen Hafen - auf Russisch;

bei Ankunft eines Schiffes in einem ausländischen Hafen oder Abfahrt eines Schiffes aus einem ausländischen Hafen - in englischer Sprache.

Bei einer kleinen Anzahl von Schiffsbesatzungen ist es erlaubt, die Besatzungsliste gleichzeitig in Russisch und Englisch auszufüllen.

9. Die Besatzungsliste ist mit Maschinenschrift oder handschriftlich mit lesbarer schwarzer Tinte auszufüllen.

10. Die Mannschaftslistenfelder sind wie folgt auszufüllen:

1) "Nachname, Vorname und Vatersname (oder Namen)" - entsprechend der Eintragung im Ausweis;

2) "Position":

a) auf Schiffen ausländischer Schiffahrt - entsprechend der Eintragung der amtlichen Position auf dem Schiff im Seemannspass, in einem anderen nach dem Übereinkommen über nationale Personalausweise für Seeleute (Übereinkommen Nr. 108) ausgestellten Dokument * (5) oder im Seemannsbuch;

b) auf Schiffen, die keine Schiffe ausländischer Schifffahrt sind - gemäß der Anordnung (Bestellung) des Reeders über die Bestellung einer Person als Mitglied der Schiffsbesatzung;

3) "Staatsbürgerschaft", "Geburtsdatum und -ort" - gemäß den Angaben im Pass oder einem anderen Ausweisdokument des Seemanns;

4) „Art und Nummer des Ausweisdokuments“:

a) auf einem ausländischen Reiseschiff:

für einen Bürger der Russischen Föderation - die Serie und die Nummer des Seemannspasses oder des Seemannsausweises, der gemäß den Anforderungen des Übereinkommens zur Revision des Übereinkommens über den Personalausweis für Seeleute von 1958 (Übereinkommen Nr. 185) * (6) ausgestellt wurde, und die Reisepass, der von Bürgern der Russischen Föderation für die Einreise aus der Russischen Föderation und die Einreise in die Russische Föderation verwendet wird;

für einen ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen - Serie und Nummer des Matrosenausweises oder eines anderen gültigen Dokuments, das für die Ausreise aus der Russischen Föderation und die Einreise in die Russische Föderation gemäß Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 15. August 1996 N 114-FZ . erforderlich ist "Über das Verfahren Ausreise aus der Russischen Föderation und Einreise in die Russische Föderation "* (7) und Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juli 2002 N 115-FZ" Über den Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation " * (8);

b) auf einem Schiff, das kein Schiff der ausländischen Schifffahrt ist:

für einen Bürger der Russischen Föderation - die Serie und die Nummer des nach den Anforderungen des Übereinkommens zur Revision des Übereinkommens über den Personalausweis für Seeleute von 1958 (Übereinkommen Nr. 185) ausgestellten Personalausweises für Seeleute oder eines Ausweises im Hoheitsgebiet von Die Russische Föderation;

für einen ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen - die Serie und Nummer des Matrosenausweises oder eines anderen gültigen Ausweises, der in der Russischen Föderation als solcher anerkannt ist, es sei denn, ein internationaler Vertrag der Russischen Föderation sieht etwas anderes vor.

11. Die Besatzungsliste bei der Ankunft des Schiffes im Hafen und bei der Abfahrt des Schiffes aus dem Hafen wird vom Kapitän des Schiffes und dem Schiffssiegel beglaubigt.

* (6) Ratifiziert durch das Bundesgesetz vom 25. November 2006 N 194-FZ "Über die Ratifizierung des Übereinkommens zur Revision des Übereinkommens über Personalausweise für Seeleute, 1958 (Übereinkommen N 185)" (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2006, N 48, Art. 4944 ).

* (7) Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1996, N 34, Art. 4029; 1998, N 4, Art.-Nr. 531; N 30, Art.-Nr. 3606; 1999, N 26, Art.-Nr. 3175; 2003, N 2, Art.-Nr. 159; Nr. 27 (Teil 1), Art.-Nr. 2700; 2004, N 27, Art.-Nr. 2711; 2006, N 27, Art.-Nr. 2877; N 31 (Teil 1), Art.-Nr. 3420; 2007, N 1 (Teil 1), Art.-Nr. 29; N 3, Art.-Nr. 410; 49, Kunst. 6071; N 50, Art.-Nr. 6240; 2008, N 19, Art.-Nr. 2094; Nr. 20, Art.-Nr. 2250; Nr. 30 (Teil 1), Art.-Nr. 3583; 30 (Teil 2), Art.-Nr. 3616; 49, Kunst. 5735, Art.-Nr. 5748; 2009, N1, Art.-Nr. dreißig; N 7, Art.-Nr. 772; Nr. 26, Art.-Nr. 3123; Nr. 52 (Teil 1), Art.-Nr. 6407, Art.-Nr. 6413, Art.-Nr. 6450; 2010, N 11, Art.-Nr. 1173; 15, Kunst. 1740, Kunst. 1756; Nr. 21, Art.-Nr. 2524; N 30, Art.-Nr. 4011; 2010, N 31, Art.-Nr. 4196; Nr. 52 (Teil 1), Art.-Nr. 7000; 2011, N 1, Art.-Nr. 16; N1, Art.-Nr. 28; N1, Art.-Nr. 29; 13, Kunst. 1689; 15, Kunst. 2021; N17, Art.-Nr. 2321; Nr. 30 (Teil 1), Art.-Nr. 4578, Art.-Nr. 4589; N 50, Art.-Nr. 7339, Art.-Nr. 7340, Art.-Nr. 7342.

* (8) Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2002, N 30, Kunst. 3032; 2003, N 27, Art.-Nr. 2700; 46, Kunst. 4437; 2006, N 30, Art.-Nr. 3286; 2007, N 1, Art.-Nr. 21; N 2, Art.-Nr. 361; 49, Kunst. 6071; N 50, Art.-Nr. 6241; 2008, N 19, Art.-Nr. 2094; N 30, Art.-Nr. 3616; 2009, N 19, Art.-Nr. 2283; 23, Kunst. 2760; Nr. 26, Art.-Nr. 3125; Nr. 52, Art.-Nr. 6450; 2010, N 21, Art.-Nr. 2524; N 30, Art.-Nr. 4011, Nr. 31, Art.-Nr. 4196; Nr. 40, Art.-Nr. 4969; Nr. 52 (Teil 1), Art.-Nr. 7000; 2011, N 1, Art.-Nr. 29, Kunst. 50; 13, Kunst. 1689; N17, Art.-Nr. 2318, Art.-Nr. 2321; Nr. 27, Art.-Nr. 3880; Nr. 30 (Teil 1), Art.-Nr. 4590; 47, Kunst. 6608; Nr. 49 (Teil 1), Art.-Nr. 7043; 49 (Teil 5), Art.-Nr. 7061; N 50, Art.-Nr. 7342, Art.-Nr. 7352.

Referenz kommerzielles Wörterbuch (1926)

Marine Wörterbuch

Besatzungsliste

Grenzvokabular

Besatzungsliste

ein Dokument in Form einer Liste der Besatzungsmitglieder des Schiffes, das die offizielle Position des Seemanns auf dem Schiff bestätigt. Es gibt zwei Formen von S.R.: eine für Schiffe, die ausländische Häfen anlaufen und Überseereisen machen, die andere für Küstenschiffe, ohne ausländische Häfen anzulaufen. Am Mittwoch. folgende Angaben werden eingetragen: Art, Name und Nationalität des Schiffes, Flagge des Schiffes, Hafen- und Registriernummer, Eigner des Schiffes, Bestimmungshafen, Ankunfts- und Abfahrtsdatum, Name, Vorname, Patronym jedes Besatzungsmitglieds, Position, Dienstgrad und Diplomnummer, Nummer , Geburtsmonat und -jahr, Geburtsort, Staatsbürgerschaft, Nummer des Seemannspasses (Seemannszeugnis). Am Mittwoch. bei kleinen Küstenschiffen ist die Angabe des Seemannspasses nicht erforderlich. Bevor das Schiff die Reise antritt, wird S.p. unterschrieben vom Kapitän des Schiffes oder einem bevollmächtigten Beamten mit dem obligatorischen Vermerk des Kapitäns des Schiffes. Bei der Durchführung von Grenzkontrollen in S. p. Servicenotizen werden zu den Daten der Grenzkontrolle, Ankunft im Hafen und Abfahrt aus diesem usw. erstellt.

Registrierung N 25169

Gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Handelsschifffahrtsgesetzes der Russischen Föderation (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 1999, Nr. 18, Art. 2207; 2001, Nr. 22, Art. 2125; 2003, Nr. 27 (Teil 1), Art. 2700; 2004, N 15, Art. 1519; N 45, Art. 4377; 2005, N 52 (Teil 1), Art. 5581; 2006, N 50, Art. 5279; 2007, N Art. 46, Art. 5557, N 50, Art. 6246, 2008, N 29 (Teil 1), Art. 3418, N 30 (Teil 2), Art. 3616, N 49, Art. 5748, 2009, N 1, Art Art. 30, N 29, Art. 3625, 2010, N 27, Art. 3425, N 48, Art. 6246, 2011, N 23, Art. 3253, N 25, Art. 3534, N 30 (Teil 1), Art . 4590, Art. 4596, N 45, Art. 6335, N 48, Art. 6728) 1 Ich bestelle:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Besatzungslistenregeln.

2. Die Anordnungen des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation als ungültig anzuerkennen:

vom 3. April 2000 N 28 "Zur Genehmigung der Verhaltensregeln der Besatzungsliste" (registriert vom Justizministerium Russlands am 18. Mai 2000, Registrierung N 2229);

vom 4. Februar 2002 N 14 "Über Änderungen der Regeln für die Führung einer Besatzungsliste" (registriert beim Justizministerium Russlands am 20. Februar 2002, Registrierung N 3257).

Minister I. Levitin

1 "Rossiyskaya Gazeta", 2012, N 94.

Regeln für die Führung einer Crewliste

1. Die Regeln für die Führung einer Besatzungsliste (im Folgenden als Regeln bezeichnet) werden gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 30. April 1999 N 81-FZ "Kodex der Handelsschifffahrt der Russischen Föderation" 1 . entwickelt und Standard 2.6 des Übereinkommens über die Erleichterung der internationalen Seeschifffahrt von 1965 2 (im Folgenden als Übereinkommen bezeichnet).

2. Die Besatzungsliste dient als wichtigstes Dokument der Landesbehörden und enthält Angaben über Anzahl und Zusammensetzung der Besatzung bei der Ankunft und Abfahrt des Schiffes 3.

3. Diese Regeln legen ein einheitliches Verfahren zur Führung einer Besatzungsliste fest und sind für Mitarbeiter des Bundesdienstes für Verkehrsaufsicht, des Bundesamtes für See- und Binnenschifffahrt, des Bundesamtes für Fischerei, der Seehafenverwaltungen, der Landeswasserstraßenverwaltungen verpflichtend und Schifffahrt, Seehafenkapitäne, russische Reeder, Kapitäne von Seeschiffen, Fischereifahrzeugen und Schiffen der gemischten (Fluss-See-)Schifffahrt (im Folgenden als Schiffe bezeichnet) unter der Staatsflagge der Russischen Föderation.

4. Die Besatzungsliste gemäß Formblatt 5 FAL IMO der Anlage 1 zum Übereinkommen wird vom Kapitän des Schiffes bei Ankunft des Schiffes im Seehafen (im Folgenden Hafen genannt) bzw die Hafenbehörden, Grenzkontrollbehörden sowie die Behörden, die die Ein- (Ausreise) von Besatzungsmitgliedern in das Hafengebiet kontrollieren.

5. Wenn ein Schiff den Hafen verlässt, ist es erlaubt, die bei der Ankunft des Schiffes im Hafen vorgelegte Besatzungsliste vorzulegen, es sei denn, es wurden Änderungen in der Zusammensetzung der Schiffsbesatzung vorgenommen.

6. Die Besatzungsliste enthält folgende Informationen:

1) zum Schiff:

Name und Nummer des von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zugewiesenen Schiffes;

Flaggenstaat des Schiffes;

Rufzeichen;

Flugnummer;

Hafen und Ankunftsdatum;

letzte Anlaufstelle;

2) über die Mitglieder der Schiffsbesatzung und andere in Absatz 7 dieser Regeln genannte Personen:

Nachname, Name, Patronym (oder Namen);

Staatsbürgerschaft;

Position;

Geburtsdatum und-ort;

Art und Nummer des Ausweises.

7. Die Besatzungsliste enthält Angaben zu den Personen, die zur Schiffsbesatzung gehören, sowie:

über Studenten von Bildungseinrichtungen, die zum Schwimmtraining auf dieses Schiff geschickt wurden;

an Mitarbeiter von Organen des Bundes und Mitarbeiter von Organisationen, die diesen Organen unterstehen, sowie an Vertretern des Reeders, die auf Schiffen tätig sind;

über Kinder im Alter von 12 bis 16 Jahren, die an Bord eines Schiffes zur See fahren, wobei Mitglieder der Schiffsbesatzung, die ihre gesetzlichen Vertreter sind (Eltern, Adoptiveltern, Vormunde oder Treuhänder), die in den Seemannspässen dieser Personen gemäß Absatz 5 eingetragen sind der Verordnung über den Seemannspass 4 ...

Die in der Schiffsliste angegebenen Stellen für Studenten von Bildungseinrichtungen und Entsendete werden vom Reeder bestimmt, der das Recht hat, die Schiffsbesatzung zu besetzen.

8. Die Besatzungsliste wird auf dem Schiff ausgefüllt:

bei der Ankunft eines Schiffes in einem russischen Hafen oder bei der Abfahrt eines Schiffes aus einem russischen Hafen - auf Russisch;

bei Ankunft eines Schiffes in einem ausländischen Hafen oder Abfahrt eines Schiffes aus einem ausländischen Hafen - in englischer Sprache.

Bei einer kleinen Anzahl von Schiffsbesatzungen ist es erlaubt, die Besatzungsliste gleichzeitig in Russisch und Englisch auszufüllen.

9. Die Besatzungsliste ist mit Maschinenschrift oder handschriftlich mit lesbarer schwarzer Tinte auszufüllen.

10. Die Mannschaftslistenfelder sind wie folgt auszufüllen:

1) "Nachname, Vorname und Vatersname (oder Namen)" - entsprechend der Eintragung im Ausweis;

2) "Position":

a) auf Schiffen ausländischer Schiffahrt - entsprechend der Eintragung der Dienststellung auf dem Schiff im Seemannspass, in einem anderen nach dem Übereinkommen über den nationalen Personalausweis für Seeleute (Übereinkommen Nr. 108) 5 ausgestellten Dokument oder im Seemannsbuch;

b) auf Schiffen, die keine Schiffe ausländischer Schifffahrt sind - gemäß der Anordnung (Bestellung) des Reeders über die Bestellung einer Person als Mitglied der Schiffsbesatzung;

3) "Staatsbürgerschaft", "Geburtsdatum und -ort" - gemäß den Angaben im Pass oder einem anderen Ausweisdokument des Seemanns;

4) „Art und Nummer des Ausweisdokuments“:

a) auf einem ausländischen Reiseschiff:

für einen Bürger der Russischen Föderation - die Serie und die Nummer des nach den Anforderungen des Übereinkommens zur Revision des Übereinkommens über den Seemannsausweis von 1958 (Übereinkommen Nr. 185) 6 ausgestellten Seemannspasses oder des Seemannsausweises 6 und von Bürgern verwendete Pässe der Russischen Föderation zum Austritt aus der Russischen Föderation und zur Einreise in die Russische Föderation;

für einen ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen - die Serie und Nummer des Matrosenausweises oder eines anderen gültigen Dokuments, das für die Ausreise aus der Russischen Föderation und die Einreise in die Russische Föderation gemäß Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 15. August 1996 N 114-FZ . erforderlich ist "Über das Verfahren Ausreise aus der Russischen Föderation und Einreise in die Russische Föderation "7 und Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juli 2002 N 115-FZ" Über den Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation "8;

b) auf einem Schiff, das kein Schiff der ausländischen Schifffahrt ist:

für einen Bürger der Russischen Föderation - die Serie und die Nummer des nach den Anforderungen des Übereinkommens zur Revision des Übereinkommens über den Personalausweis für Seeleute von 1958 (Übereinkommen Nr. 185) ausgestellten Personalausweises für Seeleute oder eines Ausweises im Hoheitsgebiet von Die Russische Föderation;

für einen ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen - die Serie und Nummer des Matrosenausweises oder eines anderen gültigen Ausweises, der in der Russischen Föderation als solcher anerkannt ist, es sei denn, ein internationaler Vertrag der Russischen Föderation sieht etwas anderes vor.

11. Die Besatzungsliste bei der Ankunft des Schiffes im Hafen und bei der Abfahrt des Schiffes aus dem Hafen wird vom Kapitän des Schiffes und dem Schiffssiegel beglaubigt.

1 Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 1999, N 18, Art. 2207; 2001, N 22, Art.-Nr. 2125; 2003, N 27 (Teil 1), Art.-Nr. 2700; 2004, N 15, Art.-Nr. 1519; N45, Art.-Nr. 4377; 2005, Nr. 52 (Teil 1), Art.-Nr. 5581; 2006, N 50, Art.-Nr. 5279; 2007, N 46, Art.-Nr. 5557; N 50, Art.-Nr. 6246; 2008, N 29 (Teil 1), Art.-Nr. 3418; 30 (Teil 2), Art.-Nr. 3616; 49, Kunst. 5748; 2009, N], Art.-Nr. dreißig; 29, Kunst. 3625; 2010, N 27, Art.-Nr. 3425; 48, Kunst. 6246; 2011, N 23, Art.-Nr. 3253; Nr. 25, Art.-Nr. 3534; Nr. 30 (Teil 1), Art.-Nr. 4590; Kunst. 4596; N45, Art.-Nr. 6335; 48, Kunst. 6728; "Rossiyskaya Gazeta", 2012, N 94, N 136.

3 Standard 2.6 des Übereinkommens.

4 Genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Dezember 1997 N 1508 (Gesammelte Gesetze der Russischen Föderation, 1997, N 49, Art. 5598; 2002, N 28, Art. 2865; 2007, N 43, Art. 5212; 2011, N 51, Art. 7526).

5 Ratifiziert durch das Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 18. Juni 1969 N 3962-VII (Bulletin des Obersten Sowjets der UdSSR, 1969, N 28, Art. 240).

6 Ratifiziert durch das Bundesgesetz vom 25. November 2006 N 194-FZ „Über die Ratifizierung des Übereinkommens zur Revision des Übereinkommens von 1958 über den Personalausweis von Seeleuten (Übereinkommen N 185)“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2006, N 48 , Art. 4944).

7 Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 1996, N 34, Art. 4029; 1998, N 4, Art.-Nr. 531; N 30, Art.-Nr. 3606; 1999, N 26, Art.-Nr. 3175; 2003, N 2, Art.-Nr. 159; Nr. 27 (Teil 1), Art.-Nr. 2700; 2004, N 27, Art.-Nr. 2711; 2006, N 27, Art.-Nr. 2877; N 31 (Teil 1), Art.-Nr. 3420; 2007, N 1 (Teil 1), Art.-Nr. 29; N 3, Art.-Nr. 410; 49, Kunst. 6071; N 50, Art.-Nr. 6240; 2008, N 19, Art.-Nr. 2094; Nr. 20, Art.-Nr. 2250; Nr. 30 (Teil 1), Art.-Nr. 3583; 30 (Teil 2), Art.-Nr. 3616; 49, Kunst. 5735, Art.-Nr. 5748; 2009, N1, Art.-Nr. dreißig; N 7, Art.-Nr. 772; Nr. 26, Art.-Nr. 3123; Nr. 52 (Teil 1), Art.-Nr. 6407, Art.-Nr. 6413, Art.-Nr. 6450; 2010, N 11, Art.-Nr. 1173; 15, Kunst. 1740, Kunst. 1756; Nr. 21, Art.-Nr. 2524; N 30, Art.-Nr. 4011; 2010, N 31, Art.-Nr. 4196; Nr. 52 (Teil 1), Art.-Nr. 7000; 2011, N 1, Art.-Nr. 16; N1, Art.-Nr. 28; N1, Art.-Nr. 29; 13, Kunst. 1689; 15, Kunst. 2021; N17, Art.-Nr. 2321; Nr. 30 (Teil 1), Art.-Nr. 4578, Art.-Nr. 4589; N 50, Art.-Nr. 7339, Art.-Nr. 7340, Art.-Nr. 7342.

8 Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2002, N 30, Art. 3032; 2003, N 27, Art.-Nr. 2700; 46, Kunst. 4437; 2006, N 30, Art.-Nr. 3286; 2007, N 1, Art.-Nr. 21; N 2, Art.-Nr. 361; 49, Kunst. 6071; N 50, Art.-Nr. 6241; 2008, N 19, Art.-Nr. 2094; N 30, Art.-Nr. 3616; 2009, N 19, Art.-Nr. 2283; 23, Kunst. 2760; Nr. 26, Art.-Nr. 3125; Nr. 52, Art.-Nr. 6450; 2010, N 21, Art.-Nr. 2524; N 30, Art.-Nr. 4011, Nr. 31, Art.-Nr. 4196; Nr. 40, Art.-Nr. 4969; Nr. 52 (Teil 1), Art.-Nr. 7000; 2011, N 1, Art.-Nr. 29, Kunst. 50; 13, Kunst. 1689; N17, Art.-Nr. 2318, Art.-Nr. 2321; Nr. 27, Art.-Nr. 3880; Nr. 30 (Teil 1), Art.-Nr. 4590; 47, Kunst. 6608; Nr. 49 (Teil 1), Art.-Nr. 7043; 49 (Teil 5), Art.-Nr. 7061; N 50, Art.-Nr. 7342, Art.-Nr. 7352.

im Auftrag des Verkehrsministeriums Russlands

datiert _____________ Nr. ______

VORSCHRIFTEN

Verwaltung der Besatzungsliste

1. Diese Regeln für die Führung einer Besatzungsliste (im Folgenden als Regeln bezeichnet) wurden gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 01.01.01 "Handelsschifffahrtsgesetz der Russischen Föderation" entwickelt 1) und Standard 2.6 des Übereinkommens über die Erleichterung der internationalen Seeschifffahrt, 19652).

2. Eine Besatzungsliste ist das Hauptdokument des Schiffes, das Angaben über Anzahl und Zusammensetzung der Besatzung bei der Ankunft des Schiffes im Seehafen und beim Verlassen des Seehafens enthält.

3. Die Vorschriften legen ein einheitliches Verfahren zur Führung einer Besatzungsliste fest und sind für Beschäftigte des Bundesdienstes für Verkehrsaufsicht, des Bundesamtes für See- und Binnenschifffahrt, des Bundesamtes für Fischerei, Seehafenverwaltungen, Landeswasserstraßenverwaltungen verpflichtend und Schifffahrt, Seehafenkapitäne, russische Reeder, Kapitäne von Seeschiffen, Fischereifahrzeugen und Schiffen der gemischten (Fluss-See-)Schifffahrt (im Folgenden als Schiffe bezeichnet), die unter der Staatsflagge der Russischen Föderation fahren“.

4. Die Besatzungsliste im Formblatt gemäß der Anlage zu diesem Reglement wird vom Kapitän des Schiffes bei der Ankunft des Schiffes im Seehafen (im Folgenden Hafen genannt) oder beim Auslaufen des Schiffes vom Hafen zum Hafen vorgelegt Behörden, Grenzkontrollbehörden sowie an die Stellen, die die Einfahrt (Ausfahrt) von Schiffen mit Besatzungsmitgliedern in den Hafen kontrollieren.

5. Wenn ein Schiff den Hafen verlässt, ist es erlaubt, die bei der Ankunft des Schiffes im Hafen vorgelegte Besatzungsliste vorzulegen, es sei denn, es wurden Änderungen in der Zusammensetzung der Schiffsbesatzung vorgenommen.

6. Die Besatzungsliste enthält folgende Informationen:

Name und Nummer des von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (im Folgenden: IMO) zugewiesenen Schiffes;

Flaggenstaat des Schiffes;

Rufzeichen;

Flugnummer;

Nachname, Name, Patronym (oder Namen);

Staatsbürgerschaft;

Position;

Geburtsdatum und-ort;

Art und Nummer des Ausweises;

Hafen und Ankunftsdatum;

letzte Anlaufstelle".

7. Die Besatzungsliste umfasst Personen, die zur Schiffsbesatzung gehören, sowie:

Kadetten (Studenten) von Bildungseinrichtungen, die zum Schwimmtraining auf dieses Schiff geschickt wurden;

Angestellte von Organen des Bundes und Angestellte von Organisationen, die diesen Organen unterstehen, sowie Vertreter des Reeders, die auf Schiffen arbeiten;

Kinder im Alter von 12 bis 16 Jahren, die an Bord eines Schiffes zur See fahren, wobei Mitglieder der Schiffsbesatzung, die ihre gesetzlichen Vertreter sind (Eltern, Adoptiveltern, Vormund oder Treuhänder), in die Seemannspässe dieser Personen gemäß Absatz 5 eingetragen sind der Vorschriften über den Seemannspass3).

Die Positionen auf dem Schiff von Kadetten (Studenten) von Bildungseinrichtungen und Personen, die auf die in der Schiffsliste angegebenen Schiffe entsandt werden, werden vom Reeder bestimmt, der das Recht hat, die Schiffsbesatzung zu besetzen.

8. Die Besatzungsliste wird auf dem Schiff ausgefüllt:

bei der Ankunft eines Schiffes in einem russischen Hafen oder bei der Abfahrt eines Schiffes aus einem russischen Hafen - bis;

bei der Ankunft eines Schiffes in einem ausländischen Hafen oder bei der Abfahrt eines Schiffes aus einem ausländischen Hafen - zu.

Bei einer kleinen Anzahl von Schiffsbesatzungen ist es erlaubt, die Besatzungsliste gleichzeitig in Russisch und Englisch auszufüllen.

9. Die Besatzungsliste ist mit Maschinenschrift oder handschriftlich mit lesbarer schwarzer Tinte auszufüllen.

10. Die Mannschaftslistenfelder sind wie folgt auszufüllen:

„Name, Vorname und Patronym (oder Namen)“ – gemäß Eintrag im Ausweis des Schiffsbesatzungsmitglieds“;

"Position":

auf Schiffen ausländischer Schiffahrt - entsprechend der Eintragung der Dienststellung auf dem Schiff im Seemannspass, einem anderen nach dem Übereinkommen über den nationalen Personalausweis für Seeleute (Übereinkommen Nr. 000) 4) ausgestellten Dokument oder im Seemannsbuch ;

auf Schiffen, die keine Schiffe der ausländischen Schifffahrt sind - gemäß der Anordnung (Bestellung) des Reeders über die Ernennung einer Person zum Mitglied der Schiffsbesatzung;

„Staatsbürgerschaft“, „Geburtsdatum und -ort“ – gemäß den Angaben im Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument des Seemanns;

„Art und Nummer des Ausweises“:

auf einem ausländischen Reiseschiff:

für einen Bürger der Russischen Föderation - die Serie und Nummer eines Seemannspasses oder eines Seemannsausweises und eines Reisepasses, der die Identität eines Bürgers der Russischen Föderation außerhalb der Russischen Föderation bescheinigt;

für einen ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen - Serie und Nummer des Matrosenausweises oder eines anderen gültigen Dokuments, das erforderlich ist, um die Russische Föderation zu verlassen und in die Russische Föderation gemäß Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 01.01.01 „Über das Verfahren für Verlassen der Russischen Föderation und Einreise in die Russische Föderation ”5);

auf einem Schiff, das kein ausländisches Reiseschiff ist:

für einen Bürger der Russischen Föderation - die Serie und Nummer des Personalausweises oder des Personalausweises des Seemanns auf dem Territorium der Russischen Föderation;

für einen ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen - die Serie und Nummer des Matrosenausweises oder eines anderen gültigen Ausweises, der in der Russischen Föderation als solcher anerkannt ist, es sei denn, ein internationaler Vertrag der Russischen Föderation sieht etwas anderes vor.

11. Die Besatzungsliste bei der Ankunft des Schiffes im Hafen und bei der Abfahrt des Schiffes aus dem Hafen wird vom Kapitän des Schiffes und dem Schiffssiegel beglaubigt.

Anwendung

zu den Regeln (Absatz 4)

DIE ROLLE DES SCHIFFS

(Formular 5 FAL IMO)










1.1. Name des Schiffes

1.2. IMO-Nummer

1.3. Rufzeichen

1.4. Flugnummer

2. Ankunfts- / Abfahrtshafen

(Ankunfts- / Abfahrtshafen

3. Datum der Ankunft / Abreise

(Datum der Ankunft / Abreise)

4. Flaggenstaat des Schiffes

(Flagge Schiffszustand)

5. Letzte Anlaufstelle

(Letzte Anlaufstelle)



7. Nachname, Name, Patronym (oder Namen)

(Familienname, Vornamen)


8. Position


9. Staatsbürgerschaft


10. Geburtsdatum und -ort

(Datum und
Ort der
Geburt)


11. Art und Nummer des Ausweises

(Art und Nummer des Ausweises (Seemannspass))


12. Datum und Unterschrift des Kapitäns des Schiffes, Siegel

(Datum und Unterschrift des Meisters, Siegel)

3) Genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation (Gesammelte Gesetze der Russischen Föderation, 1997, Nr. 49, Art. 5598; 2002, Nr. 28, Art. 2865; 2007, Nr. 43, Art. 5212 ).

4) Ratifiziert durch das Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR -VII (Bulletin des Obersten Sowjets der UdSSR, 1969, Nr. 28, Art. 240).

5) Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1996, Nr. 34, Kunst. 4029; 1998, Nr. 4, Art.-Nr. 531, Nr. 30, Art.-Nr. 3606; 1999, Nr. 26, Art.-Nr. 3175; 2003, Nr. 2, Art.-Nr. 159, Nr. 27 (Teil I), Art.-Nr. 2700; 2004, Nr. 27, Art.-Nr. 2711; 2006, Nr. 27, Art.-Nr. 2877, Nr. 31 (Teil I), Art.-Nr. 3420; 2007, Nr. 1 (Teil I), Art.-Nr. 29, Nr. 3, Art.-Nr. 410, Nr. 49, Art.-Nr. 6071, Nr. 50, Art.-Nr. 6240; 2008, Nr. 19, Art.-Nr. 2094, Nr. 20, Art.-Nr. 2250, Nr. 30, (Teil I), Art.-Nr. 3583, Nr. 30 (Teil II), Art.-Nr. 3616, Nr. 49, Art.-Nr. 5735, Art.-Nr. 5748; 2009, Nr. 1, Art.-Nr. 30, Nr. 7, Art.-Nr. 772, Nr. 26, Art.-Nr. 3123, Nr. 52 (Teil I), Art.-Nr. 6407, Art.-Nr. 6413, Art.-Nr. 6450; 2010, Nr. 11, Art.-Nr. 1173, Nr. 15, Art.-Nr. 1740, Kunst. 1756, Nr. 21, Art.-Nr. 2524, Nr. 30, Art.-Nr. 4011; 2010, Nr. 31, Art.-Nr. 4196; Nr. 52 (Teil 1), Art.-Nr. 7000; 2011, Nr. 1, Art.-Nr. 16; Nr. 1, Art.-Nr. 28; Nr. 1, Art.-Nr. 29; Nr. 13, Art.-Nr. 1689; Nr. 15, Art.-Nr. 2021; Nr. 17, Art.-Nr. 2321; Nr. 30 (Teil 1), Art.-Nr. 4578; Nr. 30 (Teil 1), Art.-Nr. 4589.

Die Regeln für die Führung einer Besatzungsliste auf Schiffen der Fischereiflotte der Russischen Föderation, genehmigt durch die Verordnung des Staatlichen Fischereiausschusses Russlands vom 3. März 2004. Die praktische Bedeutung der Besatzungsliste in der Schiffsdokumentation liegt in der Tatsache dass es von den Aufsichtsbehörden geprüft wird. Über die Genehmigung der Regeln für die Führung einer Besatzungsliste. Formular für Besatzungsliste. PDF, EPUB,! Laden Sie ein Beispiel des Besatzungslistendokuments herunter. Besatzungsliste ist InterpretationTranslation. Bei einer erheblichen Anzahl von Besatzungsmitgliedern ist es erlaubt, die Besatzungsliste separat auszufüllen, eine Kopie in russischer und eine separate Kopie in englischer Sprache. Formulare, Verträge, Dokumentenmuster. Bei einer erheblichen Anzahl von Besatzungsmitgliedern ist es zulässig, die Besatzungsliste separat auszufüllen

Einfach, wenn auch nicht sicher. Crew C Leitung einer Segelyacht Yachtausbildung in einer Yachtschule etc. Handbücher für jeden Tag. Bewerbungen in anderen Sprachen werden nicht akzeptiert. F Crewlistenformular geladen. Ship's Raleigh mehrere leere, gestempelte Formulare. Wenn Schiffe auf der Landebahn navigieren, ist die Form anders. REGISTRIERUNG DER GENEHMIGUNG ZUR AUSFAHRT IN DAS MEER. Crewliste für Yacht

Form Crew Roll Form SD 16 Download Crew Roll SD 16 Form Diät Koteletts aus Zander Rezept. Der beste App-Download für Schiffsrollen. Einfach ohne Probleme heruntergeladen, wo sie ihre Jobfunktion erfüllen. Kommentare hinzufügen können nur registrierte Benutzer. Die Besatzungsliste ist ein Borddokument, das enthalten sein muss. Crewliste bilden. N 14 Registriert vom russischen Justizministerium am 20. Februar 2002 zur Einführung einer Ergänzung zu den Regeln für die Führung einer Besatzungsliste. In dieser Saison musste ich die Crewliste mehrmals ausfüllen.

Hier können Sie eine leere neue Zollanmeldung im E-Format herunterladen. Besatzungslistenformular herunterladen GRANDELEMENT. IMO FAL Form 5 See Auf dieser Seite können Sie das Lied B M performer.SUDOVAYA ROL CHISTY BLANK kostenlos herunterladen und online anhören. ROLLE DES SCHIFFS Ankunft Abfahrt Seite Anhang zur Anmerkung zum Verfahren zur Umsetzung der Bestimmung im Reisepass des Seefahrers. Welche Neuheiten bereiten uns vor? Besatzungsliste. 1 Programm zur Arbeit mit Formularen mit Angaben zur Anzahl und Zusammensetzung, Crew List

Archivdokumente Standardformulare, Verträge. Hinzugefügt am 28.11.2016 von. Das Formular für die zusätzliche Besatzungsliste ist genau das gleiche wie für das Hauptpersonal. Informationsportal Boot, Boot, Motorrad, unabhängiges Reisen mit Fotos und HD-Video.