Visum für Marokko

Russische Staatsbürger benötigen kein Visum für die Einreise nach Marokko zu touristischen Zwecken, zum Besuch von Freunden oder Verwandten für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen.

Ein Visum für Marokko ist für Staatsbürger ebenfalls nicht erforderlich:
Australien
Österreich
Algerien
Andorra
Argentinien
Bahrain
Belgien
Bulgarien
Brasilien
Vereinigtes Königreich
Ungarn
Venezuela
Guinea
Deutschland
Hongkong (Aufenthalt auf 30 Tage begrenzt)
Griechenland
Dänemark
Indonesien
Irland
Island
Spanien
Italien
Kanada
Katar
Zypern
Elfenbeinküste
Kuwait
Lettland
Litauen
Liechtenstein

Luxemburg
Mali

Malta
Mexiko
Monaco
Niger
Niederlande
Norwegen
Neuseeland
Vereinigte Arabische Emirate
Oman
Peru
Polen
Portugal
Puerto Rico
Republik Kongo
Rumänien
Saudi-Arabien
Senegal
Singapur (Aufenthalt begrenzt auf -13 Tage)
Slowakei
Slowenien
Vereinigte Staaten von Amerika
Tunesien
Truthahn
Philippinen
Finnland
Frankreich
Kroatien
Tschechien
Chile
Schweiz
Schweden
Estland
Südkorea
Japan

Bei der Passkontrolle müssen Sie Folgendes vorlegen:
-Migrationskarte, ausgefüllt in Englisch, Französisch oder Arabisch. Die Karte wird im Flugzeug, auf der Fähre oder am Grenzübergang ausgestellt.

Es fallen keine Visagebühren an.

Der Tourist erhält eine individuelle Nummer, die zusammen mit dem Einreisestempel in den Reisepass eingetragen wird.

Staatsangehörige der GUS-Staaten (Aserbaidschan, Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Ukraine) müssen im Voraus ein Visum beantragen.

Touristenvisum in Marokko
Erforderliche Dokumente:
- einen internationalen Reisepass, dessen Gültigkeit die Aufenthaltsdauer im Land überschreitet;
-Einladung der empfangenden Partei;
-Bescheinigung des Arbeitsplatzes;
- eine Rückfahrkarte oder eine Fahrkarte in ein Drittland.

Geschäftsvisum für Marokko
Erforderliche Dokumente:
- einen internationalen Reisepass, der zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig ist;
-Kopie der ersten 3 Seiten des Reisepasses;
-einen auf Englisch ausgefüllten Fragebogen;
-1 Passfoto;
- eine Einladung von einem Unternehmen aus Marokko;
-Bescheinigung des Arbeitsplatzes;
-Rückfahrkarte.

Transitvisum in Marokko
Erforderliche Dokumente:
- einen internationalen Reisepass, dessen Gültigkeit die Aufenthaltsdauer im Land überschreitet;
-Kopie der ersten 3 Seiten des Reisepasses;
-einen auf Englisch ausgefüllten Fragebogen;
-1 Passfoto;
-Bescheinigung des Arbeitsplatzes;
-Ticket in ein Drittland.

Die Frist für die Ausstellung eines Visums für Marokko beträgt 5 Tage.
Die Standardgültigkeitsdauer des Visums beträgt bis zu 3 Monate.

Ausländer mit Wohnsitz in Marokko:
Zum 1. Januar 2005 wurde das Rückreisevisum für Ausländer mit Wohnsitz in Marokko gestrichen.

Reisen mit Kindern
Für Antragsteller unter 18 Jahren, die in Begleitung eines Elternteils oder einer dritten Person nach Marokko reisen möchten, ist Folgendes erforderlich:
-notariell beglaubigte Vollmacht für die Entfernung des Kindes von den verbleibenden Elternteilen;
- Geburtsurkunden von Kindern (Original).

Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Marokko.
Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen im Hoheitsgebiet des Königreichs Marokko, auch zum Zwecke des Daueraufenthalts ohne Arbeitsrecht, sowie zur Ausbildung (bei Vorliegen einer Immatrikulationsbescheinigung) müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis mit das Innenministerium. Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer ist ein schwieriges Verfahren, da der Arbeitgeber nachweisen muss, dass es auf dem lokalen Arbeitsmarkt keine Fachkräfte mit gleichem Profil gibt.

Die Verfahren zur Registrierung der Einreise nach Marokko durch verschiedene Kontrollpunkte (Luft, See, Straße) sind gleich und beinhalten das obligatorische Ausfüllen einer Migrationskarte sowie die Deklaration des Fahrzeugs.

Das Vorhandensein von Visa oder Einreisestempeln des Staates Israel im Reisepass ist kein Hindernis für einen Besuch in Marokko.

Wichtig! Impfungen sind vor einer Reise nach Marokko nicht erforderlich.

AKKREDITIERTE BOTSCHAFTEN DES KÖNIGREICHS MAROKKO IN DEN GUS-LÄNDERN UND GEORGIEN

  • Bürger von Armenien und Georgien sollten sich an die Konsularabteilung der marokkanischen Botschaft in Kiew wenden.
  • Bürger aus Kirgisistan und Usbekistan wenden sich bitte an die Konsularabteilung der marokkanischen Botschaft in Ankara.
  • Moldauische Staatsbürger sollten sich an die Konsularabteilung der marokkanischen Botschaft in Bukarest wenden.
  • Bürger Tadschikistans sollten sich an die Konsularabteilung der marokkanischen Botschaft in Teheran wenden.
  • Bürger Russlands und Kasachstans sollten sich an die Konsularabteilung der marokkanischen Botschaft in Moskau wenden.

Russische Staatsbürger benötigen kein Visum, um in die Westsahara einzureisen.
Tatsächlich gehört das Territorium der Westsahara zu Marokko, sodass dieses Land den üblichen marokkanischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterliegt. In der Westsahara gibt es keine Bewegungseinschränkungen, Reisen in von der Polisario-Front kontrollierte Gebiete erfordern jedoch möglicherweise die Genehmigung der örtlichen Behörden.

Liebe Bewerber und Reisebüros, wir sind derzeit NICHT AKZEPTIEREN Dokumente für Registrierung von Visa für Ureinwohner der Republiken des Nordkaukasus: Dagestan, Karatschai-Tscherkessien, Kabardino-Balkarien, Nordossetien, Inguschetien, Tschetschenien sowie für Bürger Georgiens (einschließlich Südossetien und der Republik Abchasien) im Zusammenhang mit der erhöhten Inzidenz unmotivierte Visumsverweigerung zu den oben genannten Kategorien von Bürgern.

Um Visa für Bürger der GUS (Aserbaidschan, Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan, Ukraine) im Konsulat von Russland (Moskau) zu erhalten, müssen Sie einen rechtmäßigen Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis, befristete Aufenthaltserlaubnis, Registrierung) am Aufenthaltsort) und die Verfügbarkeit der Reisemittel (Bestätigung des Arbeitsortes, Arbeitserlaubnis, Kontoauszug über den Kontostand).

Bei der Beantragung von Visa im Konsularbezirk Russlands (Moskau) sind Bürger von Weißrussland und Kasachstan von der Notwendigkeit einer Aufenthaltserlaubnis, einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitserlaubnis in Russland befreit.
Bei der Beantragung von Visa im Konsularbezirk Russlands (Moskau) sind Bürger der GUS, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, von der Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis befreit.

Staatsbürger der GUS, die in Moskau ein Visum beantragen und keinen Arbeitsplatz (Arbeitserlaubnis) haben oder keine Bestätigung über die Verfügbarkeit von Geldern in der Bank haben, haben das Recht, einen Sponsorenbrief mit einer Kopie des Reisepasses des Sponsors vorzulegen , eine Kopie der Bescheinigung, die ihre Beziehung zum Antragsteller bestätigt, eine Bestätigung des Arbeitsortes und eine Erklärung über die Verfügbarkeit von Mitteln bei der Bank. Sponsoren im Verhältnis zueinander können nur Eltern, Kinder, Großeltern, Ehemann und Ehefrau sein. Das Sponsoring anderer Personen hat keine rechtliche Bedeutung.

Bürger der GUS (Aserbaidschan, Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Ukraine), Bürger Georgiens, Litauens, Lettlands, Estlands haben das Recht auf ein Visum beim Konsulat in Moskau beantragen, ohne dass der legale Aufenthalt auf dem Territorium Russlands bestätigt werden muss.