Räumlichkeiten der Stadt der Versteigerungen. Kommunale Vermietung

Wir bieten Ihnen oft eine Vielzahl von Immobilien zur Miete und zum Eigentum an, die alle in elektronischen Auktionen ausgespielt werden. Heute möchten wir Ihnen die Technik solcher Trades und die Plattformen, auf denen sie stattfinden, näher erläutern.

In Russland gibt es mittlerweile einige elektronische Handelsplattformen. Dies sind sowohl kommerzielle als auch staatliche Websites. Wir werden uns auf die Regierung und die wichtigsten konzentrieren. Dies sind die Orte, an denen die Immobilienverwaltung der Stadt Moskau am häufigsten elektronische Auktionen durchführt. Die von uns abgedeckten Lose werden genau dort gezogen.

Wie läuft das Bieterverfahren ab?

Es ist erforderlich, sich auf der elektronischen Plattform zu registrieren und anschließend einen Teilnahmeantrag zu stellen (bitte beachten Sie, dass wir in unseren Vorschlägen immer die Frist für die Annahme von Teilnahmeanträgen angeben). Der letzte Schritt ist die direkte Durchführung einer elektronischen Auktion mit anschließendem Erhalt eines Protokolls über die Ergebnisse.

In der Registrierungsphase sind die wichtigsten Punkte:

  • Einholen einer elektronischen digitalen Signatur durch den Teilnehmer. Das Verfahren zum Erhalten wird durch die Vorschriften geregelt, die auf einer der oben genannten Handelsplattformen bereitgestellt werden.
  • Akkreditierung - Es wird ein Akkreditierungsantrag ausgefüllt und eingescannte elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen eingereicht.

Der Handelsverlauf wird vom Plattformbetreiber kontrolliert.

Und jetzt listen wir direkt die elektronischen Websites auf, auf denen am häufigsten offene Auktionen in elektronischer Form für den Kauf / Verkauf und die Vermietung von Immobilien aus der Immobilienkasse der Stadt Moskau durchgeführt werden:

Alle Standorte bieten ungefähr das gleiche Leistungsspektrum und qualitativ hochwertigen Support, technischen Support und Schulungen.

4) den anfänglichen (Mindest-) Vertragspreis (Lospreis), gegebenenfalls mit Angabe des anfänglichen (Mindest-) Vertragspreises (Lospreis) pro Flächeneinheit des staatlichen oder kommunalen Eigentums, an dem die Rechte im Rahmen des Vertrags übertragen werden, in Höhe einer monatlichen oder jährlichen Zahlung für das Eigentums- oder Nutzungsrecht an der angegebenen Immobilie, in Höhe der Zahlung für das Recht zum Abschluss eines Vertrages über die unentgeltliche Nutzung der angegebenen Immobilie, mit Ausnahme der Durchführung eines Angebots für das Recht zum Abschluss eines Mietvertrages in Bezug auf Wärmeversorgung, Wasserversorgung und (oder) sanitäre Einrichtungen;

5) die Vertragslaufzeit;

6) Zeitraum, Ort und Verfahren für die Einreichung der Ausschreibungsunterlagen, die elektronische Adresse der Internetseite, auf der die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht werden, die Höhe, das Verfahren und die Zahlungsbedingungen der Gebühr für die Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen, wenn eine solche Gebühr wird festgelegt;

10) ein Hinweis, dass nur kleine und mittlere Unternehmen, die gemäß Artikel 14 Teil 3 und 5 des Bundesgesetzes "Über die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Die Russische Föderation kann am Wettbewerb teilnehmen." oder Organisationen, die die Infrastruktur zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bilden, im Falle einer Ausschreibung für Immobilien gemäß Gesetz Nr. 209-FZ.

32. Der Veranstalter der Ausschreibung hat das Recht, spätestens fünf Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen um die Teilnahme an der Ausschreibung über die Änderung der Ausschreibungsbekanntmachung zu entscheiden. Innerhalb eines Tages ab dem Datum der genannten Entscheidung werden solche Änderungen vom Veranstalter des Wettbewerbs oder einer spezialisierten Organisation auf der offiziellen Website der Auktion veröffentlicht. Gleichzeitig sollte die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung so verlängert werden, dass vom Tag der Veröffentlichung der Änderungen der Ausschreibungsbekanntmachung auf der offiziellen Website der Versteigerung bis zum Ende der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung waren es mindestens zwanzig Tage.

33. Der Veranstalter der Ausschreibung hat das Recht, die Durchführung der Ausschreibung spätestens fünf Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Ausschreibung abzulehnen. Auf der offiziellen Website der Auktion wird innerhalb eines Tages ab dem Tag der Entscheidung über die Ablehnung der Ausschreibung eine Ablehnungsmitteilung veröffentlicht. Innerhalb von zwei Werktagen ab dem Datum der genannten Entscheidung öffnet der Veranstalter der Ausschreibung (wenn die Postanschrift (bei einer juristischen Person) oder die Angaben zum Wohnort (bei einer natürlichen Person) des Antragstellers nicht auf dem Umschlag angegeben sind ) Umschläge mit Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung wird Zugang zu den in Form von elektronischen Dokumenten eingereichten Anträgen auf Teilnahme am Wettbewerb eröffnet und allen Antragstellern entsprechende Benachrichtigungen zugesandt. Sofern eine Anzahlung erforderlich ist, erstattet der Wettbewerbsveranstalter den Bewerbern innerhalb von fünf Werktagen ab dem Tag der Ablehnungsentscheidung das eingezahlte Geld als Anzahlung zurück.

Vii. Ausschreibungsunterlagen

35. Die Ausschreibungsunterlagen müssen Anforderungen an den technischen Zustand des staatlichen oder kommunalen Eigentums enthalten, an dem die Rechte im Rahmen des Vertrags übertragen werden, denen dieses Eigentum zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs entsprechen muss.

36. Die Ausschreibungsunterlagen können Anforderungen an Umfang, Liste, Qualität und Zeitpunkt der auszuführenden Arbeiten in Bezug auf staatliches oder kommunales Eigentum, deren Rechte im Rahmen des Vertrags übertragen werden, sowie Anforderungen an die Qualität, die technischen Eigenschaften enthalten von Waren (Werke, Dienstleistungen), deren Lieferung (Ausführung, Erbringung) unter Verwendung dieser Eigenschaft erfolgt, Anforderungen an die Beschreibung der gelieferten Ware durch die Bieter, ihrer Funktionseigenschaften (Verbrauchereigenschaften) sowie ihrer quantitativen und qualitativen Eigenschaften, Anforderungen an die Beschreibung der erbrachten Leistungen, der erbrachten Leistungen und deren Mengen durch die Bieter und Qualitätsmerkmale.

37. Eine Aufnahme in die Ausschreibungsunterlagen (auch in Form von Anforderungen an Umfang, Liste, Qualität und Zeitpunkt der zu erbringenden Arbeiten in Bezug auf staatliches oder kommunales Eigentum, an denen die Rechte übertragen werden) ist nicht zulässig des Vertrages sowie Anforderungen an Qualität, technische Eigenschaften, Waren (Werke, Dienstleistungen), deren Lieferung (Ausführung, Erbringung) unter Verwendung solcher Gegenstände erfolgt) Anforderungen an den Bieter (einschließlich Anforderungen an die Qualifikation des Bieters, einschließlich der Berufserfahrung des Bieters) sowie Anforderungen an seinen geschäftlichen Ruf, Anforderungen an einen Bieter an Produktionskapazitäten, technologische Ausrüstung, Arbeitskräfte, finanzielle und andere Ressourcen.

38. Bei der Entwicklung der Ausschreibungsunterlagen ist es untersagt, in ein Los technisch und funktional nicht zusammenhängendes staatliches oder kommunales Eigentum aufzunehmen, insbesondere in ein Los staatliches oder kommunales Eigentum, das für die Stromversorgung, Wärmeversorgung, Gasversorgung bestimmt ist als Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

39. Der in den Ausschreibungsunterlagen angegebene Zeitraum, für den Verträge in Bezug auf das im Gesetz vorgesehene Eigentum geschlossen werden

40. Die Ausschreibungsunterlagen müssen zusätzlich zu den Angaben und Angaben in der Ausschreibungsbekanntmachung enthalten:

4) das Verfahren zur Übertragung von Rechten an Eigentum, das ein Teilnehmer der Ausschreibung im Rahmen der Erfüllung des aufgrund der Ausschreibung geschlossenen Vertrages geschaffen hat und der zur Lieferung von Waren bestimmt ist (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen), deren Lieferung (Ausführung, Bereitstellung) unter Verwendung des Eigentums erfolgt, an dem die Rechte im Rahmen eines Vertrages übertragen werden, wenn die Schaffung und Übertragung eines solchen Eigentums im Vertrag vorgesehen ist;

5) Verfahren, Ort, Startdatum, Datum und Uhrzeit des Endes der Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Wettbewerb. In diesem Fall beginnt die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung am Tag nach der Veröffentlichung der Ausschreibung auf der offiziellen Website der Auktion. Datum und Uhrzeit der Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Wettbewerb werden gemäß Ziffer 62 dieser Teilnahmebedingungen festgelegt;

Informationen zu Änderungen:

10) die Kriterien für die Bewertung der Bewerbungen für die Teilnahme am Wettbewerb, die gemäß den Absätzen 77, 77.1 dieser Regeln festgelegt wurden;

12) die Verpflichtung zur Hinterlegung einer Anzahlung, die Höhe der Anzahlung, die Frist und das Verfahren für die Hinterlegung der Anzahlung, die Kontodaten für die Überweisung der Anzahlung, falls der Veranstalter des Wettbewerbs die Notwendigkeit der Zahlung der Anzahlung feststellt . Gleichzeitig wird, wenn der Veranstalter der Ausschreibung eine Kautionspflicht festgestellt hat und der Antragsteller einen Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung gemäß den Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen gestellt hat, die Vereinbarung über die Kaution zwischen dem Veranstalter der das Angebot und der Bewerber gelten als schriftlich abgeschlossen. Die Feststellung einer Voraussetzung für den verbindlichen Abschluss einer Hinterlegungsvereinbarung zwischen dem Veranstalter des Wettbewerbs und dem Bewerber ist unzulässig;

13) die Höhe der Sicherheit für die Vertragserfüllung, die Frist und das Verfahren für ihre Bereitstellung, wenn der Veranstalter der Ausschreibung eine Verpflichtung zur Sicherstellung der Vertragserfüllung festgestellt hat. Die Höhe der Sicherheit für die Vertragserfüllung wird vom Veranstalter des Gewinnspiels festgelegt. Gleichzeitig ist die Anforderung, die Vertragserfüllung bei der Durchführung eines Angebots in Bezug auf eine im Gesetz vorgesehene Immobilie sicherzustellen

14) die Frist zur Unterzeichnung des Vertragsentwurfs, die mindestens zehn Tage ab dem Datum der Veröffentlichung des Protokolls zur Bewertung und des Vergleichs der Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung oder des Protokolls zur Prüfung der Bewerbungen auf der offiziellen Website der Auktion beträgt zur Teilnahme an der Ausschreibung, wenn das Angebot aus dem Grund für ungültig erklärt wird, einen einzigen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb zu stellen oder nur einen Bewerber als Teilnehmer am Wettbewerb anzuerkennen;

15) Datum, Uhrzeit, Zeitplan der Besichtigung der Immobilie, an der die Rechte im Rahmen des Vertrags übertragen werden. Die Einsichtnahme erfolgt durch den Veranstalter des Wettbewerbs oder eine Fachorganisation kostenlos. Eine solche Überprüfung erfolgt mindestens alle fünf Werktage ab dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung auf der offiziellen Website der Versteigerung, spätestens jedoch zwei Werktage vor dem Tag des Öffnens der Umschläge mit Anträgen auf Teilnahme an die Ausschreibung;

16) ein Hinweis darauf, dass bei Abschluss und Ausführung eines Vertrages eine einseitige und einseitige Änderung der Vertragsbedingungen gemäß Klausel 98 dieser Regeln nicht zulässig ist;

Informationen zu Änderungen:

2) einen Preisvorschlag für den Auftrag, mit Ausnahme der Ausschreibung für das Recht zum Abschluss eines Pachtvertrags in Bezug auf Wärmeversorgung, Wasserversorgung und (oder) Abwasserentsorgungsanlagen;

3) Vorschläge zu den Vertragsausführungsbedingungen, die die Kriterien für die Bewertung der Bewerbungen für die Teilnahme an der Ausschreibung sind. In den in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Fällen auch Kopien von Dokumenten, die die Übereinstimmung der Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) mit den festgelegten Anforderungen bestätigen, wenn diese Anforderungen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind;

53. Es ist nicht zulässig, von den Antragstellern etwas anderes zu verlangen, mit Ausnahme von Dokumenten und Informationen, die in den Teilen "a" - "c", "e" - "g" von Unterabsatz 1 Unterabsätze 2-4 von Absatz 52 vorgesehen sind dieser Regeln. Es ist nicht zulässig, vom Antragsteller die Vorlage von Originaldokumenten zu verlangen.

54. Nach Eingang eines in Form eines elektronischen Dokuments eingereichten Antrags auf Teilnahme an einem Angebot muss der Veranstalter des Angebots oder eine spezialisierte Organisation den Eingang innerhalb eines Arbeitstages nach dem Eingangsdatum eines solchen Antrags.

57. Antragsteller, Ausschreibungsorganisator, Ausschreibungskommission, Fachorganisation sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der in Ausschreibungsanträgen enthaltenen Angaben bis zur Öffnung der Umschläge mit Ausschreibungsanträgen und Zugang zu den Ausschreibungsanträgen zu wahren in Form von elektronischen Dokumenten eingereicht wird geöffnet. Personen, die Umschläge mit Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung und Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung in Form von elektronischen Dokumenten aufbewahren, sind nicht berechtigt, solche Umschläge und Bewerbungen zu beschädigen, bis sie gemäß den Ziffern 61-69 dieser Regeln geöffnet werden.

58. Der Antragsteller hat das Recht, den Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung jederzeit zu ändern oder zurückzuziehen, bevor die Ausschreibungskommission die Umschläge mit Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung öffnet und den Zugang zu den im Formular eingereichten Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung freigibt von elektronischen Dokumenten. Ist in den Ausschreibungsunterlagen die Anforderung einer Anzahlung festgestellt, ist der Veranstalter der Ausschreibung verpflichtet, die Anzahlung innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Rücktrittserklärung an den Antragsteller, der den Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung zurückgezogen hat, zurückzuerstatten des Antrags auf Teilnahme an der Ausschreibung an den Veranstalter der Ausschreibung.

59. Jeder Umschlag mit einem Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung und jeder in Form eines elektronischen Dokuments eingereichte Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung, der innerhalb der in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Frist eingegangen ist, wird vom Veranstalter der Ausschreibung oder einer Fachperson registriert Organisation. Gleichzeitig die Weigerung, einen Umschlag mit einem Antrag auf Teilnahme an einer Ausschreibung anzunehmen und zu registrieren, der keine Angaben über den Antragsteller enthält, der einen solchen Umschlag eingereicht hat, sowie die Verpflichtung, diese Angaben zu machen, auch in Form von Dokumente, die die Befugnisse der Person bestätigen, die den Umschlag mit dem Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb eingereicht hat, um solche Aktionen im Namen des Antragstellers durchzuführen, sind nicht zulässig. Auf Antrag des Antragstellers stellt der Veranstalter des Wettbewerbs oder eine spezialisierte Organisation eine Quittung für den Umschlag mit einem solchen Antrag aus, in dem Datum und Uhrzeit des Eingangs angegeben sind.

60. Liegt nach Ablauf der Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Wettbewerb nur ein Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb oder kein einziger Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb vor, wird der Wettbewerb für ungültig erklärt. Sehen die Ausschreibungsunterlagen zwei oder mehr Lose vor, wird das Angebot nur für die Lose für ungültig erklärt, für die nur eine Bewerbung oder keine Bewerbung eingereicht wurde.

XI. Verfahren zum Öffnen von Umschlägen mit Anträgen auf Teilnahme am Wettbewerb und Öffnung des Zugangs zu Anträgen auf Teilnahme am Wettbewerb, die in Form von elektronischen Dokumenten eingereicht wurden

61. Die Ausschreibungskommission öffnet an dem in der Ausschreibungsbekanntmachung angegebenen Tag, Uhrzeit und Ort die Umschläge mit den Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung und gibt den Zugang zu den in Form von elektronischen Dokumenten eingereichten Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung frei. Das Öffnen von Umschlägen mit Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb und die Öffnung des Zugangs zu Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb, die in Form von elektronischen Dokumenten eingereicht wurden, erfolgen gleichzeitig.

62. Am Tag des Öffnens der Umschläge mit den Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung, unmittelbar vor dem Öffnen der Umschläge mit den Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung oder bei einem Angebot für mehrere Lose vor dem Öffnen der Umschläge mit den Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung in Bezug auf jedes Loses, jedoch frühestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung angegebenen Zeitpunkt, ist die Ausschreibungskommission verpflichtet, die bei der Öffnung der Umschläge mit den Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung anwesenden Personen über die Möglichkeit der Einreichung von Bewerbungen für die Teilnahme an der Ausschreibung zu informieren des Angebots, ändern oder ziehen Sie die eingereichten Anträge auf Teilnahme an der Ausschreibung zurück, bevor Sie die Umschläge mit den Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung öffnen.

63. Die Ausschreibungskommission öffnet die Umschläge mit Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung, die beim Veranstalter der Ausschreibung oder einer Fachorganisation eingegangen sind, bevor sie die Umschläge mit Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung öffnet. Wenn festgestellt wird, dass ein Bewerber zwei oder mehr Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung für dasselbe Los eingereicht hat, sofern die früher von diesem Bewerber eingereichten Bewerbungen nicht zurückgezogen werden, sind alle Bewerbungen eines solchen Bewerbers zur Teilnahme am Angebot eingereicht in Bezug auf dieses Los werden nicht überprüft und an diesen Antragsteller zurückgesendet.

65. Beim Öffnen von Umschlägen mit Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung sind Name (bei einer juristischen Person), Nachname, Vorname, Patronym anzugeben und in das Protokoll über das Öffnen von Umschlägen mit Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung und Öffnung des Zugangs zu den Anträgen einzutragen zur Teilnahme an der Ausschreibung eingereicht in Form von elektronischen Dokumenten (für eine natürliche Person) und die Postanschrift jedes Bewerbers, deren Umschlag mit dem Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung geöffnet wird oder Zugang zum Antrag auf Teilnahme an der eingereichten Ausschreibung in Form eines elektronischen Dokuments geöffnet wird, die Verfügbarkeit von Informationen und Unterlagen, die in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen sind, die Bedingungen für die Erfüllung des Auftrags, die in einem solchen Antrag festgelegt sind und ein Kriterium für die Bewertung von Anträgen auf Teilnahme am Wettbewerb sind. Liegt nach Ablauf der Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Wettbewerb nur ein Antrag oder kein einziger Antrag vor, wird die Information über die Anerkennung des Wettbewerbs als ungültig in das genannte Protokoll eingetragen.

67. Das Protokoll über das Öffnen von Umschlägen mit Anträgen auf Teilnahme am Wettbewerb und die Eröffnung des Zugangs zu den in Form von elektronischen Dokumenten eingereichten Anträgen auf Teilnahme am Wettbewerb wird von der Wettbewerbskommission geführt und von allen anwesenden Mitgliedern der Kommission unmittelbar nach den Umschlägen unterzeichnet geöffnet sind. Das angegebene Protokoll wird vom Veranstalter des Wettbewerbs oder einer spezialisierten Organisation am Tag nach seiner Unterzeichnung auf der offiziellen Website der Auktion veröffentlicht.

68. Die Ausschreibungskommission ist verpflichtet, das Öffnen der Umschläge bei Bewerbungen um Teilnahme an der Ausschreibung mit Ton- oder Videoaufzeichnungen aufzunehmen. Jeder Bewerber, der bei der Öffnung von Umschlägen mit Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung anwesend ist, hat das Recht, eine Audio- und/oder Videoaufzeichnung der Öffnung von Umschlägen mit Bewerbungen um Teilnahme an der Ausschreibung anzufertigen.

69. Umschläge mit Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Wettbewerb eingehen, werden geöffnet (sofern die Postanschrift (bei einer juristischen Person) oder Angaben zum Wohnort (bei einer natürlichen Person) des Bewerbers nicht auf dem Umschlag angegeben ist), wird der Zugang zu den in Form von elektronischen Dokumenten eingereichten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb eröffnet und diese Umschläge und Bewerbungen werden am selben Tag an die Bewerber zurückgesandt. Wenn eine Anzahlung erforderlich war, ist der Veranstalter der Ausschreibung verpflichtet, die Anzahlung innerhalb von fünf Werktagen nach Unterzeichnung des Protokolls über die Öffnung der Umschläge mit den Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung und Eröffnung des Zugangs an die angegebenen Bewerber zurückzugeben zu den in Form von elektronischen Dokumenten eingereichten Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung.

XII. Das Verfahren zur Berücksichtigung von Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb

72. Aufgrund der Ergebnisse der Prüfung der Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb entscheidet die Wettbewerbskommission über die Zulassung des Bewerbers zur Teilnahme am Wettbewerb und die Anerkennung des Bewerbers als Teilnehmer am Wettbewerb oder die Ablehnung der Zulassung des Bewerbers zum Wettbewerb Teilnahme am Wettbewerb auf die in den Absätzen 24-26 dieser Teilnahmebedingungen vorgesehene Art und Weise, die durch das Protokoll über die Prüfung der Bewerbungen für die Teilnahme am Wettbewerb erstellt wird. Das Protokoll wird von der Ausschreibungskommission geführt und von allen anwesenden Mitgliedern der Ausschreibungskommission am Tag des Abschlusses der Bewerbungen unterzeichnet. Das Protokoll muss Angaben über die Bewerber, die Entscheidung über die Zulassung des Bewerbers zur Teilnahme an der Ausschreibung und über die Anerkennung als Teilnehmer an der Ausschreibung oder die Ablehnung der Zulassung zur Teilnahme an der Ausschreibung mit Begründung enthalten und Angabe der Bestimmungen dieser Regeln, die der Bewerber nicht einhält, der Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen, denen sein Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung nicht entspricht, der Bestimmungen eines solchen Antrags, die den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen nicht entsprechen . Das festgelegte Protokoll am Tag der Beendigung der Prüfung der Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb wird vom Veranstalter des Wettbewerbs oder einer Fachorganisation auf der offiziellen Website der Auktion veröffentlicht. Die Benachrichtigungen über die Entscheidungen der Wettbewerbskommission werden den Bewerbern spätestens am Tag nach dem Tag der Unterzeichnung des genannten Protokolls zugestellt.

73. Ist in den Ausschreibungsunterlagen eine Anzahlung vorgesehen, so ist der Veranstalter der Ausschreibung verpflichtet, die Anzahlung innerhalb von fünf Werktagen nach Unterzeichnung des Protokolls über Anwendungen.

74. Wird entschieden, allen Bewerbern die Zulassung zum Wettbewerb zu verweigern oder die Teilnahme am Wettbewerb zuzulassen und nur einen Bewerber als Teilnehmer am Wettbewerb anzuerkennen, wird der Wettbewerb für ungültig erklärt. Sehen die Ausschreibungsunterlagen zwei oder mehr Lose vor, so gilt das Angebot nur für das Los als ungültig, die Entscheidung über die Ablehnung der Zulassung für alle Bewerber oder die Entscheidung über die Zulassung zur Teilnahme und die Anerkennung als ein Ausschreibungsteilnehmer wurde relativ nur ein Bewerber gemacht. In diesem Fall ist der Ausschreibungsorganisator, sofern in den Ausschreibungsunterlagen eine Kautionspflicht festgestellt wurde, verpflichtet, die Kaution innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum der Angebotsabgabe an die Bewerber zurückzugeben, die Anträge auf Teilnahme an der Ausschreibung gestellt haben für ungültig erklärt wurde, mit Ausnahme des Bewerbers, der als Teilnehmer an der Ausschreibung anerkannt wurde.

XIII. Bewertung und Vergleich von Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb

75. Die Wettbewerbskommission bewertet und vergleicht die von den Bewerbern, anerkannten Wettbewerbsteilnehmern, eingereichten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb. Die Frist für die Bewertung und den Vergleich solcher Anträge darf zehn Tage ab dem Datum der Unterzeichnung des Protokolls zur Prüfung der Anträge nicht überschreiten.

77. Um die besten Bedingungen für die Ausführung des in Bewerbungen um Teilnahme an der Ausschreibung vorgeschlagenen Vertrags zu ermitteln, erfolgt die Bewertung und der Vergleich dieser Bewerbungen zum Vertragspreis (außer bei der Bereitstellung von staatlichem oder kommunalem Eigentum durch Unternehmen). Inkubatoren zur Vermietung (Untervermietung) an kleine und mittlere Unternehmen sowie Wärmeversorgung, Wasserversorgung und (oder) Abwasseranlagen) und andere in den Ausschreibungsunterlagen festgelegte Kriterien. In diesem Fall können neben dem Auftragspreis folgende Kriterien für die Bewertung von Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung gelten:

1) die Bedingungen des Umbaus (Phasen des Umbaus) des Vertragsgegenstandes, wenn ein solcher Umbau in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen ist, einschließlich des Zeitraums vom Datum der Vertragsunterzeichnung bis zum Datum der Inbetriebsetzung des Vertragsgegenstandes Betrieb mit Merkmalen, die den im Abkommen festgelegten technischen und wirtschaftlichen Indikatoren entsprechen;

2) technische und wirtschaftliche Indikatoren des Vertragsgegenstandes zum Zeitpunkt des Vertragsendes;

3) das Produktionsvolumen von Gütern (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) unter Verwendung von Eigentum, dessen Rechte vertraglich übertragen werden;

4) der Zeitraum vom Datum der Vertragsunterzeichnung bis zu dem Tag, an dem die Herstellung von Gütern (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) unter Verwendung von Eigentum, an denen Rechte im Rahmen des Vertrages übertragen werden, in der von festgelegten Höhe ausgeführt wird der Vertrag;

5) Preise für Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), die unter Verwendung von Eigentum hergestellt (ausgeführt, erbracht) werden, deren Rechte vertraglich übertragen werden;

6) die qualitativen Merkmale der architektonischen, funktionalen und technologischen, konstruktiven oder ingenieurtechnischen und technischen Lösungen, um die Rekonstruktion des Auftragsgegenstandes und die Qualifikation des Bieters zu gewährleisten. Das angegebene Kriterium kann nur verwendet werden, wenn die Vertragsbedingung die Verpflichtung des Ausschreibungsteilnehmers zur Erstellung von Konstruktionsunterlagen für die Rekonstruktion des Vertragsgegenstandes oder die Verpflichtung des Ausschreibungsteilnehmers zur Erstellung im Rahmen des Vertrages vorsieht , Eigentum, das zur Lieferung von Waren, zur Erbringung von Arbeiten, zur Erbringung von Dienstleistungen, zur Lieferung, zur Ausführung bestimmt ist, deren Bereitstellung unter Verwendung von Eigentum erfolgt, an dem die Rechte aufgrund eines Vertrages übertragen werden;

7) Wenn Gründerzentren staatliches oder kommunales Eigentum zur Verpachtung (Untermiete) an kleine und mittlere Unternehmen sowie Wärme-, Wasser- und (oder) Sanitäranlagen zur Verfügung stellen, gelten nur die folgenden Kriterien für die Bewertung von Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung werden zusammen verwendet:

a) die Qualität der Beschreibung der Vorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung im Vergleich zu bestehenden Analoga (Wettbewerbern);

b) die Qualität der Ausarbeitung von Marketing-, Betriebs- und Finanzstrategien für die Entwicklung eines Kleinunternehmens;

c) prognostizierte Veränderungen der Finanzergebnisse und der Zahl der Arbeitsplätze eines Kleinunternehmens;

d) die Amortisationszeit des Projekts.

In diesem Fall beträgt der Koeffizient unter Berücksichtigung der Bedeutung jedes dieser Wettbewerbskriterien 0,25.

Informationen zu Änderungen:

106. Der Versteigerungsveranstalter hat das Recht, spätestens fünf Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Versteigerung durch Beschluss über eine Änderung der Versteigerungsbekanntmachung zu entscheiden. Innerhalb eines Tages ab dem Datum der genannten Entscheidung werden solche Änderungen vom Veranstalter der Auktion, einer spezialisierten Organisation, auf der offiziellen Website der Auktion veröffentlicht. Gleichzeitig soll die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Versteigerung so verlängert werden, dass ab dem Datum der Veröffentlichung auf der offiziellen Website der Versteigerung die vorgenommenen Änderungen der Ausschreibung bis zum Einsendeschluss für die Einreichung der Anträge für die Teilnahme an der Auktion mindestens fünfzehn Tage.

107. Der Auktionsveranstalter hat das Recht, die Durchführung der Auktion spätestens fünf Tage # vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion abzulehnen. Eine Verweigerung der Durchführung einer Versteigerung wird innerhalb eines Tages ab dem Datum der Entscheidung über die Verweigerung der Durchführung einer Versteigerung auf der offiziellen Website der Versteigerung veröffentlicht. Innerhalb von zwei Werktagen ab dem Datum dieser Entscheidung übermittelt der Auktionsveranstalter allen Bewerbern entsprechende Mitteilungen. Besteht eine Kautionspflicht, so gibt der Versteigerungsveranstalter die Kaution innerhalb von fünf Werktagen ab dem Tag der Ablehnungsentscheidung an die Bewerber zurück.

XVII. Auktionsdokumentation

108. Die Dokumentation über die Versteigerung wird vom Versteigerungsveranstalter, einer spezialisierten Organisation, erstellt und vom Versteigerungsveranstalter genehmigt.

109. Die Dokumentation über die Versteigerung muss Anforderungen an den technischen Zustand des staatlichen oder kommunalen Eigentums enthalten, an dem die Rechte im Rahmen des Vertrages übertragen werden, denen dieses Eigentum zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs entsprechen muss.

110. Die Dokumentation über die Versteigerung kann Anforderungen an Umfang, Liste, Qualität und Zeitpunkt der auszuführenden Arbeiten in Bezug auf staatliches oder kommunales Eigentum, an denen Rechte im Rahmen des Vertrages übertragen werden, sowie Anforderungen an Qualität, technische Eigenschaften der Ware (Werke, Dienstleistungen), deren Lieferung (Ausführung, Erbringung) unter Verwendung dieser Eigenschaft erfolgt, die Anforderungen an die Beschreibung der gelieferten Ware durch die Auktionsteilnehmer, ihre Funktionseigenschaften (Verbrauchereigenschaften) sowie ihre quantitative und qualitative Merkmale, die Anforderungen an die Beschreibung der ausgeführten Arbeiten, die von den Auktionsteilnehmern erbrachten Leistungen, deren quantitative und qualitative Merkmale.

111. Die Aufnahme in die Auktionsdokumentation (auch in Form von Anforderungen an Umfang, Liste, Qualität und Zeitpunkt der zu erbringenden Arbeiten in Bezug auf staatliches oder kommunales Eigentum, an denen die Rechte gemäß einem Vereinbarung, sowie Anforderungen an die Beschaffenheit, technische Eigenschaften der Ware (Werke, Dienstleistungen), deren Lieferung (Ausführung, Erbringung) unter Verwendung solcher Gegenstände erfolgt) Anforderungen an den Auktionsteilnehmer (einschließlich Anforderungen an die Qualifikation des Auktionsteilnehmers, einschließlich Berufserfahrung des Auktionsteilnehmers) sowie Anforderungen an seinen geschäftlichen Ruf, Anforderungen an den Auktionsteilnehmer an Produktionskapazitäten, technologische Ausrüstung, Arbeitskräfte, finanzielle und sonstige Ressourcen.

112. Bei der Erstellung von Dokumentationen über die Versteigerung ist es untersagt, in ein Los technisch und funktional unabhängiges Staats- oder Gemeindeeigentum aufzunehmen, insbesondere in ein Los Staats- oder Gemeindeeigentum, das für die Energieversorgung, Wärmeversorgung, Gasversorgung, sowie Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

113. Der in den Auktionsunterlagen angegebene Zeitraum, für den Verträge über die im Gesetz Nr. 209-FZ vorgesehenen Immobilien abgeschlossen werden, muss mindestens fünf Jahre betragen. Die Überlassung von staatlichen oder kommunalen Liegenschaften durch Gründerzentren zur Vermietung (Untervermietung) an kleine und mittlere Unternehmen sollte drei Jahre nicht überschreiten.

114. Die Dokumentation über die Versteigerung muss zusätzlich zu den Informationen und Angaben in der Ausschreibungsbekanntmachung enthalten:

1) gemäß den Ziffern 120 - 122 dieser Regeln Anforderungen an Inhalt, Zusammensetzung und Form eines Antrags auf Teilnahme an einer Auktion, einschließlich eines Antrags in Form eines elektronischen Dokuments und Anweisungen zum Ausfüllen;

2) Form, Bedingungen und Verfahren der Zahlung gemäß dem Vertrag;

3) das Verfahren zur Änderung des Vertragspreises (Lospreis) in Richtung der Erhöhung sowie ein Hinweis, dass der Preis des abgeschlossenen Vertrages von den Parteien nicht nach unten korrigiert werden kann;

4) das Verfahren zur Übertragung von Rechten an Sachen, die der Auktionsteilnehmer im Rahmen der Erfüllung des durch die Auktion geschlossenen Vertrages zur Lieferung von Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) geschaffen hat, die Lieferung (Ausführung, Bereitstellung), die unter Nutzung der Immobilie erfolgt, deren Rechte im Rahmen eines Vertrages übertragen werden, wenn die Schaffung und Übertragung eines solchen Eigentums im Vertrag vorgesehen ist;

5) Verfahren, Ort, Beginn sowie Datum und Uhrzeit des Endes der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Versteigerung. In diesem Fall beginnt die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion am Tag nach der Veröffentlichung der Ausschreibung auf der offiziellen Website der Auktion. Datum und Uhrzeit des Ablaufs der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Versteigerung werden gemäß Absatz 103 dieser Regeln festgelegt;

7) das Verfahren und die Frist für die Rücknahme von Anträgen auf Teilnahme an der Versteigerung. In diesem Fall wird die Frist für die Rücknahme von Anträgen auf Teilnahme an der Versteigerung gemäß Ziffer 128 dieser Bedingungen festgelegt;

8) die Formulare, Verfahren, Start- und Enddaten für die Erläuterung der Bestimmungen der Auktionsdokumentation an die Auktionsteilnehmer gemäß Paragraph 118 dieser Bedingungen;

9) die Höhe der Erhöhung des Anfangspreises des Kontrakts ("Auktionsschritt");

10) Ort, Datum und Uhrzeit des Beginns der Prüfung von Anträgen auf Teilnahme an der Versteigerung;

11) Ort, Datum und Uhrzeit der Auktion;

12) die Pflicht zur Hinterlegung einer Hinterlegung, die Höhe der Hinterlegung, Zeitpunkt und Verfahren der Hinterlegung, die Kontoverbindung für die Überweisung der Hinterlegung, wenn der Auktionsveranstalter die Pflicht zur Hinterlegung der Hinterlegung festlegt. Stellt der Versteigerungsveranstalter gleichzeitig die Pflicht zur Hinterlegung einer Anzahlung fest und hat der Antragsteller einen Antrag auf Teilnahme an der Versteigerung gemäß den Vorgaben der Versteigerungsunterlagen gestellt, wird die Vereinbarung über die Anzahlung zwischen dem Veranstalter der die Versteigerung und der Antragsteller gelten als schriftlich erfolgt. Die Feststellung einer Voraussetzung für den verbindlichen Abschluss einer Hinterlegungsvereinbarung zwischen dem Versteigerungsveranstalter und dem Antragsteller ist unzulässig;

13) die Höhe der Sicherheiten für die Vertragserfüllung, die Frist und das Verfahren für ihre Leistung, wenn der Auktionsveranstalter ein Sicherheitsbedürfnis für die Vertragserfüllung festgestellt hat. Die Höhe der Sicherheit für die Vertragserfüllung wird vom Veranstalter der Versteigerung festgelegt. Gleichzeitig wird die im Gesetz Nr. 209-FZ vorgesehene Verpflichtung zur Sicherstellung der Vertragserfüllung bei der Durchführung einer Versteigerung von Immobilien nicht festgestellt;

14) die Frist zur Unterzeichnung des Vertragsentwurfs, die mindestens zehn Tage ab dem Datum der Veröffentlichung des Auktionsprotokolls oder des Protokolls über die Anträge auf Teilnahme an der Auktion auf der offiziellen Website der Auktion beträgt, wenn die die Versteigerung durch die Einreichung eines einzigen Antrags auf Teilnahme an der Versteigerung oder die Anerkennung nur eines Antragstellers als Versteigerungsteilnehmer für ungültig erklärt wird;

15) Datum, Uhrzeit, Zeitplan der Besichtigung der Immobilie, an der die Rechte im Rahmen des Vertrags übertragen werden. Die Besichtigung erfolgt durch den Versteigerungsorganisator oder eine Fachorganisation kostenlos. Eine solche Prüfung erfolgt mindestens alle fünf Werktage ab dem Tag der Veröffentlichung der Auktionsbekanntmachung auf der offiziellen Auktionswebsite, spätestens jedoch zwei Werktage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion;

16) ein Hinweis darauf, dass bei Abschluss und Ausführung eines Vertrags eine Änderung der in den Auktionsunterlagen angegebenen Vertragsbedingungen im Einvernehmen der Parteien und einseitig nicht zulässig ist;

17) einen Hinweis, dass die Bedingungen der Auktion, das Verfahren und die Bedingungen für den Abschluss eines Vertrages mit dem Auktionsteilnehmer die Bedingungen eines öffentlichen Angebots sind und die Einreichung eines Antrags auf Teilnahme an der Auktion eine Annahme eines solchen Angebots ist;

Informationen zu Änderungen:

Auf Anordnung der FAS Russland vom 20. Oktober 2011 N 732 wurde Absatz 114 dieses Anhangs um Unterabsatz 18 . ergänzt

18) eine Kopie des Dokuments, das die Zustimmung des Eigentümers der Immobilie (und im Falle eines Untermietvertrags auch des Vermieters) bestätigt, die entsprechenden Rechte aus dem Vertrag einzuräumen, der das Recht zum Abschluss, der Gegenstand des Vertrages ist, Versteigerung;

Informationen zu Änderungen:

Auf Anordnung der FAS Russland vom 20. Oktober 2011 N 732 wurde Absatz 114 dieses Anhangs um Unterabsatz 19 . ergänzt

19) eine Kopie eines Dokuments, das die Zustimmung des Eigentümers der Immobilie (Vermieter) zur Bereitstellung durch die Person, mit der der Vertrag abgeschlossen wird, der entsprechenden Rechte an Dritte bestätigt oder einen Hinweis, dass die Übertragung der entsprechenden Rechte an Dritte ist nicht gestattet.

115. Den Auktionsunterlagen ist ein Vertragsentwurf beizufügen (bei einer Auktion über mehrere Lose ein Vertragsentwurf für jedes Los), der Bestandteil der Auktionsunterlagen ist.

116. Die Angaben in den Auktionsunterlagen müssen den Angaben in der Ausschreibung entsprechen.

118. Die Klärung der Bestimmungen der Auktionsdokumentation erfolgt gemäß den Ziffern 47 - 48 dieser Regeln.

119. Der Versteigerungsveranstalter hat das Recht, von sich aus oder auf Antrag eines Interessenten eine Änderung der Versteigerungsunterlagen bis spätestens fünf Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Versteigerung zu beschließen Versteigerung. Änderungen des Auktionsgegenstandes sind nicht gestattet. Diese Änderungen werden innerhalb eines Tages nach dem Tag der Annahme des genannten Beschlusses vom Auktionsveranstalter oder einer spezialisierten Organisation in der für die Veröffentlichung einer Auktionsbekanntmachung vorgeschriebenen Weise auf der offiziellen Auktionswebsite veröffentlicht. Diese Änderungen werden innerhalb von zwei Werktagen ab dem Datum der genannten Entscheidung per Einschreiben oder in Form elektronischer Dokumente an alle Bewerber, denen die Auktionsunterlagen übergeben wurden, versandt. In diesem Fall sollte die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion so verlängert werden, dass ab dem Datum der Veröffentlichung von Änderungen der Auktionsunterlagen auf der offiziellen Auktionsseite bis zum Ende der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion , es waren mindestens fünfzehn Tage.

b) ein Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen oder eine notariell beglaubigte Kopie eines solchen Auszugs (für juristische Personen), der frühestens sechs Monate vor dem Datum der Veröffentlichung auf der offiziellen Website der Versteigerung eingegangen ist, ein Auszug aus dem einheitlichen Staat Register der juristischen Personen, das frühestens sechs Monate vor dem Datum der Veröffentlichung auf der offiziellen Versteigerungsseite, der Versteigerungsbekanntmachung, eines Auszugs aus dem einheitlichen staatlichen Register der Einzelunternehmer oder einer notariell beglaubigten Kopie eines solchen Auszugs (für Einzelpersonen) Unternehmer), Kopien von Personalausweisen (für andere Personen), eine ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzung ins Russische der Dokumente über die staatliche Registrierung einer juristischen Person oder einer natürlichen Person als Einzelunternehmer gemäß den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates (für ausländische Personen), nicht früher als sechs Monate vor dem Datum der Veröffentlichung der Auktionsbekanntmachung auf der offiziellen Auktionswebsite erhalten;

c) ein Dokument, das die Befugnis der Person bestätigt, im Namen des Antragstellers zu handeln – einer juristischen Person (eine Kopie des Beschlusses über die Ernennung oder Wahl oder des Beschlusses über die Ernennung einer Person in eine Position, gemäß der diese eine natürliche Person hat das Recht, ohne Vollmacht für den Bewerber zu handeln (im Folgenden: Geschäftsführer) Handelt eine andere Person für den Bewerber, muss der Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb auch eine Vollmacht enthalten Namens des Antragstellers, beglaubigt durch das Siegel des Antragstellers (sofern vorhanden) und vom Geschäftsführer des Antragstellers (bei juristischen Personen) unterzeichnet oder von diesem vom Leiter der Person bevollmächtigt, oder eine notariell beglaubigte Kopie einer solchen Vollmacht Wenn diese Vollmacht wird von einer vom Leiter des Antragstellers bevollmächtigten Person unterzeichnet, der Antrag auf Teilnahme an der Versteigerung muss auch ein Dokument enthalten, das die Befugnisse dieser Person bestätigt;

d) Kopien der Gründungsurkunden des Antragstellers (bei juristischen Personen);

e) eine Entscheidung über die Genehmigung oder den Abschluss einer größeren Transaktion oder eine Kopie einer solchen Entscheidung, wenn die Notwendigkeit einer solchen Entscheidung zum Abschluss einer größeren Transaktion durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation, die Gründungsurkunden der juristischen Person , und wenn für den Antragsteller der Abschluss eines Vertrages, die Hinterlegung einer Kaution oder die Sicherstellung der Ausführung des Vertrages eine große Sache sind;

f) eine Erklärung über das Fehlen einer Entscheidung über die Liquidation des Antragstellers – einer juristischen Person, über das Fehlen einer Entscheidung des Schiedsgerichts über die Feststellung des Antragstellers – einer juristischen Person, eines Einzelunternehmers in Konkurs und über die Eröffnung des Konkurses Verfahren wegen des Fehlens einer Entscheidung über die Einstellung der Tätigkeit des Beschwerdeführers gemäß dem Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten;

Informationen zu Änderungen:

Auf Anordnung der FAS Russland vom 20. Oktober 2011 N 732 wurde Absatz 121 Unterabsatz 1 dieser Anlage um Unterabsatz "g" ergänzt.

g) bei der Durchführung einer Versteigerung gemäß Beschluss Nr. 333 ein Dokument mit Informationen über den Anteil der Russischen Föderation, eines Rechtsträgers der Russischen Föderation oder einer Gemeinde am genehmigten Kapital einer juristischen Person (Aktionärsregister oder ein Auszug daraus oder beglaubigt durch das Siegel der juristischen Person (sofern ein Siegel vorhanden ist) und ein von seinem Vorgesetzten unterzeichnetes Schreiben;

2) Vorschläge zu den Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten, die in Bezug auf staatliches oder kommunales Eigentum ausgeführt werden müssen, deren Rechte im Rahmen des Vertrags übertragen werden, sowie zu den qualitativen, quantitativen und technischen Eigenschaften der Waren (Bauwerke, Dienstleistungen) ), deren Lieferung (Leistung, Bereitstellung) unter Nutzung dieser Sache erfolgt. In den in der Auktionsdokumentation vorgesehenen Fällen auch Kopien von Dokumenten, die die Übereinstimmung der Waren (Bauwerke, Dienstleistungen) mit den festgelegten Anforderungen bestätigen, wenn diese Anforderungen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind;

3) Dokumente oder Kopien von Dokumenten, die die Zahlung einer Anzahlung bestätigen, wenn die Auktionsdokumentation eine Aufforderung zur Anzahlung enthält (Zahlungsauftrag, der die Überweisung der Anzahlung bestätigt).

122. Es ist nicht zulässig, vom Antragsteller etwas anderes zu verlangen, mit Ausnahme der in Absatz 121 dieser Verfahrensordnung vorgesehenen Unterlagen und Informationen.

123. Nach Eingang eines in Form eines elektronischen Dokuments eingereichten Antrags auf Teilnahme an einer Auktion muss der Veranstalter der Auktion, eine Fachorganisation den Eingang innerhalb eines Werktages ab dem Eingangsdatum eines solchen Antrags.

124. Der Antragsteller hat das Recht, pro Auktionsgegenstand (Los) nur einen Antrag einzureichen.

125. Die Annahme von Anträgen auf Teilnahme an der Versteigerung wird an dem in der Ausschreibung genannten Tag der Berücksichtigung von Anträgen auf Teilnahme an der Versteigerung unmittelbar vor Beginn der Berücksichtigung der Anträge beendet.

126. Jeder fristgerecht eingegangene Antrag auf Teilnahme an der Versteigerung wird vom Versteigerungsorganisator oder einer Fachorganisation registriert. Auf Verlangen des Antragstellers stellt der Versteigerungsorganisator oder eine spezialisierte Organisation über den Eingang eines solchen Antrags eine Empfangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit des Eingangs aus.

127. Bewerbungen, die nach Ablauf der Annahmefrist für die Teilnahme an der Auktion eingehen, werden nicht berücksichtigt und am selben Tag an die jeweiligen Bewerber zurückgesandt. Sofern eine Anzahlung erforderlich war, ist der Versteigerungsveranstalter verpflichtet, die Anzahlung innerhalb von fünf Werktagen ab Unterzeichnung des Versteigerungsprotokolls an die angegebenen Bewerber zurückzugeben.

128. Der Antragsteller hat das Recht, den Antrag jederzeit vor dem festgesetzten Zeitpunkt für den Beginn der Prüfung von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion zurückzuziehen. Sofern eine Hinterlegung verlangt wurde, ist der Auktionsveranstalter verpflichtet, die Hinterlegung innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Rücknahmeerklärung des Antrags auf Teilnahme an der Auktion beim Auktionsveranstalter an den angegebenen Antragsteller zurückzugeben.

129. Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Auktion nur eine Bewerbung oder keine Bewerbung eingereicht, wird die Auktion für ungültig erklärt. Sehen die Auktionsunterlagen zwei oder mehr Lose vor, gilt die Versteigerung nur für diejenigen Lose als ungültig, für die nur eine Bewerbung oder keine Bewerbung eingereicht wurde.

XIX. Das Verfahren zur Berücksichtigung von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion

130. Die Auktionskommission prüft Anträge auf Teilnahme an der Auktion hinsichtlich der Erfüllung der in den Auktionsunterlagen festgelegten Anforderungen und der Antragsteller mit den in Absatz 18 dieser Regeln festgelegten Anforderungen.

131. Die Frist zur Berücksichtigung von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion darf zehn Tage ab dem Datum des Endes der Antragsfrist nicht überschreiten.

132. Stellt sich heraus, dass ein Antragsteller zwei oder mehr Anträge auf Teilnahme an der Versteigerung für dasselbe Los gestellt hat, sofern die früher von einem solchen Antragsteller eingereichten Anträge nicht zurückgezogen werden, werden alle Anträge auf Teilnahme an der Versteigerung dieser ein für dieses Los eingereichter Antragsteller wird nicht geprüft und an diesen Antragsteller zurückgeschickt.

133. Aufgrund der Ergebnisse der Prüfung von Anträgen auf Teilnahme an der Versteigerung entscheidet die Auktionskommission über die Zulassung des Antragstellers zur Teilnahme an der Versteigerung und über die Anerkennung des Antragstellers als Versteigerungsteilnehmer bzw einen solchen Bewerber zur Teilnahme an der Auktion in der Weise und aus den in den Absätzen 24-26 dieser Regeln vorgesehenen Gründen zuzulassen, die im Protokoll über die Prüfung der Bewerbungen zur Teilnahme an der Auktion erstellt werden. Das Protokoll wird von der Auktionskommission geführt und von allen anwesenden Mitgliedern der Auktionskommission am Tag der Beendigung der Bewerbungen unterzeichnet. Das Protokoll muss Angaben zu den Bewerbern, die Entscheidung über die Zulassung des Bewerbers zur Teilnahme an der Versteigerung und die Anerkennung als Auktionsteilnehmer bzw dieser Bedingungen, die der Antragsteller nicht einhält, die Bestimmungen der Auktionsdokumentation, denen sein Antrag auf Teilnahme an der Auktion nicht entspricht, die Bestimmungen eines solchen Antrags, die den Anforderungen der Auktionsdokumentation nicht entsprechen. Das am Tag der Beendigung der Prüfung von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion angegebene Protokoll wird vom Veranstalter der Auktion oder einer Fachorganisation auf der offiziellen Website der Auktion veröffentlicht. Die Benachrichtigungen über die von der Auktionskommission getroffenen Entscheidungen werden den Bewerbern spätestens am Tag nach dem Tag der Unterzeichnung des angegebenen Protokolls zugesandt. Wird nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Auktion nur ein Antrag gestellt oder kein einziger Antrag gestellt, wird die Information über die Anerkennung der Auktion als ungültig in das genannte Protokoll eingetragen.

134. Ist in den Auktionsunterlagen die Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution festgestellt worden, ist der Auktionsveranstalter verpflichtet, die Kaution innerhalb von fünf Werktagen nach Unterzeichnung des Verhandlungsprotokolls an den Antragsteller, der nicht an der Auktion teilnehmen durfte, zurückzugeben von Anwendungen.

135. Wird entschieden, allen Bewerbern die Zulassung zur Teilnahme an der Versteigerung zu verweigern oder nur einen Bewerber als Teilnehmer an der Versteigerung anzuerkennen, wird die Versteigerung für ungültig erklärt. Sehen die Versteigerungsunterlagen zwei oder mehr Lose vor, gilt die Versteigerung nur in Bezug auf das Los, bei dem die Entscheidung über die Ablehnung der Zulassung für alle Bewerber getroffen wurde, oder die Entscheidung über die Zulassung zur Teilnahme und Anerkennung als ein Auktionsteilnehmer wurde relativ nur ein Bewerber gemacht.

XX. Auktionsverfahren

136. An der Auktion können nur als Auktionsteilnehmer anerkannte Bewerber teilnehmen. Der Auktionsveranstalter ist verpflichtet, den Auktionsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, direkt oder durch ihre Beauftragten an der Auktion teilzunehmen.

137. Die Auktion wird vom Veranstalter der Auktion im Beisein von Mitgliedern der Auktionskommission und Auktionsteilnehmern (deren Vertretern) durchgeführt.

138. Die Auktion wird durchgeführt, indem der in der Ausschreibung angegebene anfängliche (Mindest-) Kontraktpreis (Lospreis) um den „Auktionsschritt“ erhöht wird.

139. „Auktionsschritt“ wird auf fünf Prozent des in der Ausschreibung angegebenen anfänglichen (Mindest-) Kontraktpreises (Lospreis) festgelegt. Hat nach dreimaliger Bekanntgabe des letzten Angebots zum Kontraktpreis keiner der Auktionsteilnehmer angekündigt, einen höheren Kontraktpreis anbieten zu wollen, ist der Auktionator verpflichtet, den "Auktionsschritt" um 0,5 Prozent des ursprünglichen (Mindest-) Vertragspreis (Lospreis), jedoch nicht weniger als 0,5 Prozent des anfänglichen (Mindest-) Vertragspreises (Lospreis).

140. Der Auktionator wird aus den Reihen der Mitglieder der Auktionskommission durch offene Abstimmung der Mitglieder der Auktionskommission mit Stimmenmehrheit gewählt.

141. Die Auktion wird in folgender Reihenfolge durchgeführt:

1) Die Auktionskommission registriert unmittelbar vor Beginn der Auktion die zur Auktion gekommenen Auktionsteilnehmer (deren Vertreter). Bei einer Versteigerung mehrerer Lose registriert die Auktionskommission vor Beginn eines jeden Loses die zur Versteigerung gekommenen Auktionsteilnehmer, die sich für ein solches Los angemeldet haben (deren Vertreter). Bei der Registrierung erhalten die Auktionsteilnehmer (ihre Vertreter) nummerierte Karten (nachfolgend Karten genannt);

2) Die Versteigerung beginnt mit der Bekanntgabe des Auktionsbeginns (Los), der Losnummer (bei einer Versteigerung von mehreren Losen), dem Vertragsgegenstand, dem Anfangs-(Mindest-)Preis der Kontrakt (Los), "Auktionsschritt", danach schlägt der Auktionator den Auktionsteilnehmern Ihre Vorschläge zum Preis des Kontrakts vor;

3) der Auktionsteilnehmer, nachdem der Auktionator den anfänglichen (Mindest-) Kontraktpreis (Lospreis) und den Kontraktpreis, erhöht gemäß dem "Auktionsschritt" in der in Klausel 139 dieser Regeln vorgeschriebenen Weise, erhöht, wenn er verpflichtet sich, einen Vertrag zum angekündigten Preis abzuschließen;

4) der Auktionator gibt die Kartennummer des Auktionsteilnehmers bekannt, der die Karte zuerst erhoben hat, nachdem der Auktionator den anfänglichen (Mindest-) Kontraktpreis (Lospreis) und den gemäß dem „Auktionsschritt“ erhöhten Kontraktpreis bekannt gegeben hat, sowie die Erhöhung des neuen Kontraktpreises gemäß " der Auktionsstufe " in der in Klausel 139 dieser Regeln vorgeschriebenen Weise und der " Auktionsstufe " , gemäß der der Preis erhöht wird;

( im Folgenden - der derzeitige Rechteinhaber), hat das Recht, seinen Wunsch zu erklären, einen Vertrag zu dem vom Versteigerer bekannt gegebenen Preis abzuschließen;

6) Hat der derzeitige Rechteinhaber das in Absatz 5 des Absatzes 141 dieser Regeln vorgesehene Recht ausgeübt, fordert der Auktionator die Auktionsteilnehmer erneut auf, ihre Gebote zum Vertragspreis abzugeben dreimal den Kontraktpreis bekannt gegeben, keiner der Auktionsteilnehmer die Karte erhoben hat, hat der bisherige Rechteinhaber das Recht, seinen Willen zum erneuten Vertragsabschluss zu dem vom Versteigerer bekannt gegebenen Kontraktpreis zu erklären;

7) Die Versteigerung gilt als abgeschlossen, wenn nach dreimaliger Bekanntgabe des letzten Angebots zum Kontraktpreis durch den Versteigerer oder nach Erklärung des aktuellen Rechteinhabers, einen Vertrag zum vom Versteigerer bekannt gegebenen Kontraktpreis abzuschließen Teilnehmer hoben ihre Karte. In diesem Fall gibt der Auktionator das Auktionsende (Los), das letzte und vorletzte Gebot für den Kontraktpreis, die Kartennummer und den Namen des Auktionsgewinners und des Auktionsteilnehmers bekannt, der das vorletzte Gebot auf den Kontraktpreis abgegeben hat.

142. Gewinner der Versteigerung ist derjenige, der den höchsten Zuschlagspreis geboten hat, bzw. der aktuelle Rechteinhaber, wenn er erklärt hat, einen Vertrag zum höchsten vom Versteigerer bekannt gegebenen Zuschlagspreis abschließen zu wollen. Bei Auktionen gemäß Beschluss Nr. 333 gewinnt derjenige, der den höchsten Kontraktpreis angeboten hat.

143. Bei der Durchführung einer Versteigerung ist der Versteigerungsveranstalter verpflichtet, eine Ton- oder Videoaufzeichnung der Versteigerung anzufertigen und ein Versteigerungsprotokoll zu führen, das Angaben über Ort, Datum und Uhrzeit der Versteigerung, über die Teilnehmer an der Versteigerung enthalten muss die Auktion, über den anfänglichen (Mindest-)Preis des Auftrags (Lospreis), das letzte und vorletzte Angebot zum Auftragspreis, Name und Ort (bei einer juristischen Person), Name, Vorname, Patronym, Wohnort ( für eine Einzelperson) des Auktionsgewinners und des Teilnehmers, der das vorletzte Angebot auf den Vertragspreis abgegeben hat. Das Protokoll wird von allen am Auktionstag anwesenden Mitgliedern der Auktionskommission unterzeichnet. Das Protokoll wird in zwei Ausfertigungen erstellt, wovon eines beim Veranstalter der Versteigerung verbleibt. Der Auktionsveranstalter übergibt dem Auktionsgewinner innerhalb von drei Werktagen nach Unterzeichnung des Protokolls eine Ausfertigung des Protokolls und des Vertragsentwurfs, der den Preis des von der Auktionsgewinner im Vertragsentwurf, der den Auktionsunterlagen beigefügt ist.

144. Das Versteigerungsprotokoll wird am Tag nach der Unterzeichnung des Versteigerungsprotokolls vom Versteigerungsorganisator oder einer spezialisierten Organisation auf der offiziellen Website der Versteigerung veröffentlicht.

145. Jeder Teilnehmer an der Auktion hat das Recht, Audio- und / oder Videoaufzeichnungen der Auktion anzufertigen.

146. Jeder Auktionsteilnehmer hat das Recht, nach Veröffentlichung des Auktionsprotokolls schriftlich, auch in Form eines elektronischen Dokuments, eine Bitte um Klärung des Auktionsergebnisses an den Auktionsveranstalter zu richten. Der Auktionsveranstalter ist verpflichtet, dem Auktionsteilnehmer innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang einer solchen Aufforderung entsprechende Erklärungen schriftlich oder in Form eines elektronischen Dokuments zu übermitteln.

147. Sofern eine Kaution verlangt wurde, ist der Auktionsveranstalter innerhalb von fünf Werktagen ab Unterzeichnung des Auktionsprotokolls verpflichtet, die Kaution an die Auktionsteilnehmer, die an der Auktion teilgenommen haben, aber nicht Gewinner werden, mit Ausnahme des Auktionsteilnehmers, der das vorletzte Angebot auf den Vertragspreis abgegeben hat. Die Anzahlung des Auktionsteilnehmers, der das vorletzte Angebot auf den Kontraktpreis abgegeben hat, wird diesem Auktionsteilnehmer innerhalb von fünf Werktagen ab Vertragsabschluss mit dem Auktionsgewinner oder diesem Auktionsteilnehmer zurückerstattet. Ist ein Auktionsteilnehmer sowohl Auktionsgewinner als auch Auktionsteilnehmer, der das vorletzte Angebot auf den Kontraktpreis abgegeben hat, wird die von diesem Teilnehmer geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet, wenn dieser Auktionsteilnehmer den Vertrag als Auktionsgewinner ausweicht.

148. Hat nur ein Teilnehmer an der Auktion teilgenommen oder mangels Kontraktpreisvorschlägen, die einen höheren Kontraktpreis als den anfänglichen (Mindest-)Kontraktpreis (Lospreis) vorsehen, wird der „Auktionsschritt“ reduziert gemäß Ziffer 139 dieser Regeln auf die Mindestgröße und nach dreimaliger Bekanntgabe des Angebots für den anfänglichen (Mindest-) Kontraktpreis (Lospreis) ist kein einziger Kontraktpreisvorschlag eingegangen, der einen höheren Vertragspreis wird die Auktion für ungültig erklärt. Sehen die Auktionsunterlagen zwei oder mehr Lose vor, wird die Entscheidung über die Ungültigerklärung der Auktion für jedes Los separat getroffen.

149. Das während der Auktion erstellte Protokoll, Anträge auf Teilnahme an der Auktion, Auktionsunterlagen, Änderungen der Auktionsunterlagen und Erläuterungen der Auktionsunterlagen sowie Ton- oder Videoaufzeichnungen der Auktion werden vom Auktionsveranstalter aufbewahrt für mindestens drei Jahre.

XXI. Abschluss eines Vertrages aufgrund der Ergebnisse der Auktion

150. Der Abschluss einer Vereinbarung auf der Grundlage des Auktionsergebnisses erfolgt in der in den Klauseln 92 - 100 dieser Regeln vorgeschriebenen Weise.

XXII. Folgen der Ungültigerklärung der Auktion

151. Wird die Versteigerung durch die Einreichung eines einzigen Antrags auf Teilnahme an der Versteigerung oder die Anerkennung nur eines Antragstellers als Versteigerungsteilnehmer bei der Person, die den einzigen Antrag auf Teilnahme an der Versteigerung gestellt hat, für ungültig erklärt, wenn dieser Antrag den in den Versteigerungsunterlagen festgelegten Voraussetzungen und Bedingungen entspricht, sowie mit einer Person, die als einziger Versteigerungsteilnehmer anerkannt ist, ist der Versteigerungsveranstalter verpflichtet, eine Vereinbarung zu den Bedingungen und zu dem von der Versteigerung vorgesehenen Preis abzuschließen Antrag auf Teilnahme an der Auktion und die Auktionsdokumentation, jedoch zu einem Preis, der nicht unter dem in der Ausschreibung angegebenen anfänglichen (Mindest-)Preis des Kontrakts (Los) liegt.

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      Gastredner beim Allrussischen Forum der Beschaffungsdirektoren VPROC2019 und beim Allrussischen Wohnungsforum in Sotschi. Zhilforum
      Autor von Artikeln im Medienverlag MarketMedia.ru
      Die wichtigsten Kunden sind heute: Apothekenkette Rigla, Protek-Unternehmensgruppe, Genetic Success-England; Laztechnologien - Moskau; Schmuck Union - Omsk; Institut für Immobilien - St. Petersburg, Medienportal MarketMedia.ru - St. Petersburg, Unternehmensgruppe "Tries Personnel" - Omsk, Staatliches Arzneimittelinstitut des Ministeriums der Russischen Föderation - Moskau, Immobilienagentur "ITAKA" - St. Petersburg.
      Grundlegende biografische Informationen und Leistungen.
      2003 - Abschluss an der Staatlichen Agraruniversität Omsk. Erwerb einer Spezialität im Bereich Stadtplanung und Stadtkataster.
      2004 - Entwicklungsdirektor der Supermarktkette Pyaterochka in Omsk. Gegründet und eröffnet 21+ Stores. Eine Strategie für die Entwicklung dieses Netzwerks in der Region wurde entwickelt.
      2005 - Sie eröffnete ihr eigenes Unternehmen im Bereich Gewerbeimmobilien und Grundstücksregistrierung. Das Unternehmen war bis zur Krise 2008 erfolgreich. Während seiner Existenz wurden Transaktionen ab 20 Millionen Rubel durchgeführt
      2009 – gemeinsam mit der amerikanischen Company Retail Profile Russia und Ikea Moss starteten sie ein Großprojekt zur Eröffnung des MEGA Omsk STC. Sie war in der Vermittlung und Beratung des Inselhandels tätig. Mehr als 15 Einzelhandelsgeschäfte wurden eröffnet, über 30 Mietverträge mit lokalen und Bundesmietern abgeschlossen.
      2012 - auf Einladung des französischen Unternehmens Decathlon wechselte sie nach Moskau als Gebietsentwicklungsleiterin. Entwicklungsverantwortung: Moskau, Region Moskau. 3+ Projekte umgesetzt.
      2013 - Castorama-Unternehmen. Leiter der territorialen Netzwerkentwicklungsprojekte. Entwicklungsstädte: St. Petersburg, Orenburg, Perm, Samara, Saratow, Kirow, Rostow am Don. Sammlung von Marketinginformationen über mögliche Standorte des Unternehmens.
      2015 - Projektarbeit mit Firmen wie Moskauer Schmuckfabrik, Verny Supermarktkette, DIY Maxidom Hypermärkte.
      2016 - Beginn der Zusammenarbeit mit der Firma Auchan als Projektleiter für die Entwicklung eines neuen Hypermarktes der Kette „Nasha Raduga“. Mehr als 22 Grundstücke gefunden, mehr als 3 Pachtverträge unterzeichnet. Auch in diesem Jahr trifft Marina einen radikalen Entschluss, das Berufsfeld zu wechseln und beginnt ihr Studium am Moskauer Institut für Psychoanalyse.
      Ende 2017 - Gründung der Firma GART. Liest Ausbildungen im Bereich Immobilien- und Wirtschaftspsychologie in Moskau, St. Petersburg und anderen Städten Russlands www.psychology.gart.moscow; unterhält eine eigene Kolumne im Medienverlag MarketMedia.ru (https://marketmedia.ru/media-content/seti-ukhodyat-lyudi-ostayutsya/); führt private Konsultationen durch; entwickelt ein Projekt im Bereich kurzfristige Geschäftsprojekte www.gart.moscow; schreibt das Buch "Von A bis Z. Entwicklung von Handelsketten"; nimmt als eingeladener Experte, Trainer an allrussischen Foren, Runden Tischen, Konferenzen teil; unterhält seinen Blog in den sozialen Netzwerken Facebook, https://www.facebook.com/moscow.gart/ Instagram
      Kontakte: 8 963 994 99 58, [E-Mail geschützt]
      Die Kosten für den Kurs betragen 6.000 Rubel.
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      Guten Tag. Ich habe 1,5 Millionen in meinem Vermögen, ein Zimmer im Stadtteil Butyrsky unweit des Marktes und eine 2-Zimmer-Wohnung in Brjansk. Im Moment ist alles im Wandel. Ich miete eine 1-Zimmer-Wohnung neben der U-Bahn und frage mich, ob es an der Zeit ist, etwas zu ändern? Mein Job ist normal, meine Spezialität ist gefragt, mit einer Hypothek wird es keine Probleme geben. Im Oktober enden beide Mietverträge und der Gedanke nagt an mir, kann ich die ganze Immobilie verkaufen und mir eine Wohnung kaufen? Wie stehen meine Chancen, etwas neben der Metro zu finden, idealerweise nicht am Stadtrand? Ich habe ein Büro in Khamovniki, also führen alle Wege ins Zentrum. Ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Kaufen? Etwas deutet darauf hin, dass die Preise für 1-Zimmer-Wohnungen nicht sinken werden.