Visum für die Färöer-Inseln für Weißrussen. Erforderliche Papiere und Verfahren zur Erlangung eines Visums für die Färöer-Inseln

Ich schreibe für diejenigen, die dies nützlich finden könnten.

Die Färöer-Inseln gehören zu Dänemark, sind aber nicht im Schengen-Raum enthalten. Dementsprechend reicht weder ein Schengen- noch ein dänisches Visum aus, um sie zu besuchen – Sie müssen ein separates, ein färöisches Visum beantragen. Zwar wird es weiterhin niemanden geben, der das kontrolliert – auf den Inseln gibt es keine Grenzkontrolle. Das heißt, jeder, der am Hafen ankommt oder mit dem Flugzeug anreist, kann ohne Prüfung der Dokumente sofort in die Stadt fahren. Im Allgemeinen können Sie problemlos auf ein Visum verzichten. Es ist zwar so, als ob man ohne Fahrkarte reist: Man kann eine Fahrkarte kaufen und in aller Ruhe weiterfahren, oder man kann ein wenig sparen und den ganzen Weg stressen. Ich möchte mich überhaupt nicht anstrengen und habe mich bereits daran gewöhnt, alle Formalitäten einzuhalten, sodass ich die Standarddokumente erneut einsammeln und zum dänischen Visumzentrum bringen muss.

Und als ich dann auf die Website des Dänischen Ausstellungszentrums schaue, erfahre ich: Russische Staatsbürger, die ein Touristenvisum nicht über ein akkreditiertes Reisebüro beantragen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass ihre Visumanträge möglicherweise zur weiteren Prüfung und Entscheidung an die dänische (isländische) Einwanderungsbehörde weitergeleitet werden, was zwischen drei und acht Wochen dauern kann. Die dänische Botschaft in Moskau kann jedoch nicht garantieren, dass der Antragsteller eine positive Entscheidung über seinen Antrag auf ein Touristenvisum erhält.

Schauen Sie, geben Sie ihnen ein Reisebüro!

Drei bis acht Wochen, wissen Sie.

Ich schaue im Internet nach und da steht so etwas über dänische Visa – das ist schrecklich. Sie sagen, eines der schwierigsten Schengen-Visa, viele Ablehnungen, die Bearbeitung dauert Monate, Horror, Horror, Horror. Dann haben wir mit den Mitarbeitern des Visa-Zentrums gesprochen und alles wurde etwas klarer. Wenn Sie in den letzten drei Jahren kein einziges Schengen-Visum hatten, dann ja, tatsächlich werden die Dokumente nach Dänemark geschickt, die Einwanderungsbehörde prüft sie dort, wartet mindestens einen Monat und 80 % der Ablehnungen werden von dort zurückgesandt. Wenn Ihr Reisepass jedoch mindestens ein neues Visum für ein Schengen-Land enthält, werden alle Entscheidungen in Moskau getroffen und die Überprüfungsfrist wird auf acht Arbeitstage verkürzt. Nun, Misserfolge sind hier weniger wahrscheinlich.

Ich dachte und dachte, warum sollte ich Angst vor einem offenen spanischen Cartoon haben? Ich muss ihn bedienen. Darüber hinaus war es lustig, ein Standard-Schengen-Formular auszufüllen und in den Feldern „Datum der Einreise nach Schengen“ nicht das Datum der Einreise nach Schengen, sondern das Datum der Einreise aus Schengen auf die Inseln anzugeben. Und beim Abgang ist es genauso, alles ist umgekehrt.

Ich sammelte die Dokumente ein, nahm sie entgegen und wartete. Außerdem servierte er es in den Maiferien – alle ruhten und arbeiteten.

Am nächsten Tag kam ein Anruf vom Konsulat: Man habe einen Tippfehler in den Yachtcharter-Dokumenten gefunden. Okay, lass es uns ändern. Und sie wollen die Versicherung so sehen, dass dort „Gültig für die Färöer-Inseln“ steht, sonst passt ihnen das „Gültig weltweit“ der Alpha Bank nicht. Verdammt, streite jetzt mit ihnen! Ja, es ist einfacher, für 500 Rubel mehr ein weiteres anzufertigen. Dies muss übrigens im Abstand von 15 Tagen nach dem Abreisedatum erfolgen. Nun, ich habe es geändert, was?

Am nächsten Tag war mein Reisepass fertig. Sie gaben mir ein Visum, und zwar auf einem Standard-Schengen-Formular.

Und das nicht nur für mich, sondern auch für zehn weitere Teilnehmer unserer Reise. Alles war in Ordnung, keine einzige Ablehnung, alles wurde schnell erledigt, buchstäblich in ein paar Tagen. Darüber hinaus beantragten mehrere Personen nicht nur die Färöer-Inseln, sondern gleichzeitig auch den üblichen dänischen Schengen-Raum, da sie kein offenes Visum hatten, um nach Norwegen zu gelangen und an Bord der Yacht zu gehen. Die Dänen haben sich ein wenig den Kopf zerbrochen (warum sie zu ihnen kamen und nicht nach Norwegen), aber sie haben uns trotzdem ein Visum gegeben. Und auf die Färöer-Inseln und nach Dänemark.

Gleichzeitig haben einige unserer Leute immer noch kein Visum, sie hatten einfach keine Zeit, es rechtzeitig zu beantragen. Es bleibt also eine kleine Intrige.

Bearbeitungszeit für das Visum beim Konsulat ab 5 Werktagen.


Seit 14. September 2015 Auf dem Territorium der Russischen Föderation tritt ein universelles biometrisches Visumsystem in Kraft. Ab diesem Datum werden von jedem Antragsteller biometrische Daten (10 Fingerabdrücke, digitales Foto und elektronische Signatur) erfasst. Die Beantragung eines Visums erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung, in persönlicher Anwesenheit des Touristen und einem vollständigen Dokumentenpaket (siehe unten).


Für die Voranmeldung benötigen Sie das Deckblatt Ihres internationalen Reisepasses, die Handynummer des Touristen und die geplanten Tourdaten.

Dokumentensatz:


  1. Fragebogen (nehmen)
  2. Visumantragsformular (take) mit den Originalunterschriften der Touristen in den letzten Absätzen (bei minderjährigen Kindern unterschreibt ein Elternteil oder ein offizieller Erziehungsberechtigter).
  3. Vereinbarung Für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Annahme) legen Sie die Originalunterschrift des Touristen bei.
  4. Gültiger ausländischer Reisepass, gültig für mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums, mit mindestens 2 leeren Seiten und ausgestellt vor nicht mehr als 10 Jahren.
  5. Kopien aller ausgefüllten Seiten eines gültigen ausländischen Reisepasses(Titelseite + alle Seiten mit Visa, Stempeln und Markierungen).
  6. Andere gültige und/oder entwertete ausländische Pässe(Kopien von Seiten anderer gültiger und/oder annullierter Reisepässe mit Visa, Stempeln, Markierungen).
  7. Zwei Farbfotos 3,5 x 4,5 cm auf hellem Hintergrund, 80 % des Gesichts (für jeden Reisenden, auch Kinder).
  8. Krankenversicherung, für die gesamte Aufenthaltsdauer, mit dem schriftlichen Namen: Dänemark und Schengen. Die Mindestdeckungssumme muss 30.000 Euro betragen.
  9. Kopie des internen Reisepasses für russische Staatsbürger(alle Seiten mit Informationen, Stempeln und Markierungen + 14-15 Seiten zum Familienstand, auch wenn die Seiten leer sind).
  10. Ticket oder Ticketreservierung(falls nicht, dann eine entsprechende schriftliche Beschreibung der geplanten Reise).
  11. Arbeitszeugnis(auf dem Briefkopf des Arbeitgebers mit Unterschrift und Siegel, mit Gehaltsangabe). Für Nichterwerbstätige - Kopien der Eigentumsbescheinigungen für Immobilien – Wohnung, Datscha, Grundstück, andere Immobilien (falls vorhanden).
  12. Bestätigung der Verfügbarkeit der Mittel(Bankkonto-/Kreditkartenabrechnung zumindest für die letzten drei Monate, unter Angabe der Verfügbarkeit von Mitteln in Höhe von 70 Euro pro Person und Tag).
  13. Wenn nicht visumpflichtige Personen mit einem Touristen im selben Zimmer wohnen, Sie müssen eine Fotokopie der ersten Seite Ihres Reisepasses und eine Fotokopie der Visumseite vorlegen.

Zuschlag für Kinder (bis 18 Jahre):
Ein ausländischer Reisepass für Kinder ab 14 Jahren muss die Unterschrift des Kindes enthalten!

- Kopie des internen Reisepasses(für Personen über 14 Jahre) (alle Seiten mit Informationen, Stempeln und Markierungen + 14-15 Seiten zum Familienstand, auch wenn die Seiten leer sind)
- Bescheinigung des Studienortes(für alle Schüler ab 7 Jahren unter Angabe der Adresse und Telefonnummer der Schule), (ab 14 Jahren ist in den Ferien und im Sommer eine Bescheinigung erforderlich)

- Zustimmung zum Verlassen des Kindes(Original + Kopie oder beglaubigte Kopie), erforderlich, wenn ein Minderjähriger alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reist. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat (d. h. der andere Elternteil nicht), ist eine Sterbeurkunde oder ein Gerichtsbeschluss erforderlich. In der Einwilligung muss Folgendes enthalten sein: - nach Dänemark und in die Schengen-Staaten zu den geplanten Terminen, begleitet von einer Vollmacht + einer Kopie aller ausgefüllten Seiten des inländischen russischen Reisepasses, der die Vollmacht erteilt.

- Zertifikat über die Arbeit des Sponsors
- Kontoauszug des Sponsors


Zuschlag für Studierende: (ab 18 Jahren)

- Bescheinigung des Studienortes unter Angabe der Adresse und Telefonnummer des Instituts
- Kopie des Studierendenausweises
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kontoauszug(Verfügbarkeit der Mittel in Höhe von 70 Euro/Tag)
Wenn Sie kein persönliches Konto haben:
- Patenbrief eines Elternteils(„eigenhändig“, in freier Form, mit Datum und Unterschrift)
- Zertifikat über die Arbeit des Sponsors(Angabe des Gehalts)
- Kontoauszug des Sponsors(Verfügbarkeit der Mittel in Höhe von 70 Euro/Tag)

Zuschlag für Rentner:

- Kopie der Rentenbescheinigung
- Kopien der Eigentumsbescheinigungen- Wohnung, Datscha, Grundstück, sonstige Immobilien (falls vorhanden).
- Kontoauszug(Verfügbarkeit der Mittel in Höhe von 70 Euro/Tag)
Wenn Sie kein persönliches Konto haben:
- Patenschaftsbrief(„eigenhändig“, in freier Form, mit Datum und Unterschrift)
- Zertifikat über die Arbeit des Sponsors(Angabe des Gehalts)
- Kontoauszug des Sponsors(Verfügbarkeit der Mittel in Höhe von 70 Euro/Tag)


Beachten Sie:
Die Botschaft des Königreichs Dänemark behält sich das Recht vor, in jedem Einzelfall einseitig über die Erteilung/Ablehnung eines Visums zu entscheiden sowie zusätzliche Dokumente und Informationen anzufordern, ein Interview mit dem Antragsteller zu führen und die Bearbeitung zu verlängern Zeit für einen Visumsantrag.
Vand Voyage ist nicht für die Entscheidung der Königlich Dänischen Botschaft verantwortlich.

Wenn Sie bei der Botschaft anders als über ein akkreditiertes Reisebüro ein Touristenvisum beantragen, muss der Antragsteller die folgenden Dokumente vorlegen:

1. Bestätigung der Hotelreservierung, die von einem Hotelmitarbeiter unterzeichnet und per Fax (+ 495 775 01 97) direkt an die Botschaft geschickt werden muss.
2. Originaler ausländischer Reisepass, dessen Gültigkeit 3 ​​Monate länger sein muss als die Gültigkeit des Visums.
3. Eine Kopie der Seite des ausländischen Reisepasses mit den Daten seines Besitzers (auf einem A-4-Blatt).
4. Kopien früherer Visa für die Schengen-Union sowie Visa für die USA und das Vereinigte Königreich, einschließlich Einreise-/Ausreisestempel und Kontrollpunktstempel (auf einem A-4-Blatt).
5. Antragsformular in englischer Sprache ausgefüllt in einer Ausfertigung (beidseitig auf ein Blatt Papier gedruckt)
6. Zwei Farbfotos auf mattem Papier, heller Hintergrund, Größe 3,5 x 4,5 cm (das Gesicht des Antragstellers muss mindestens 70 % des Bildes einnehmen und 2,5 cm vom Scheitel bis zum Kinn messen). Die Fotos müssen dem Alter des Bewerbers entsprechen. Ein Foto muss auf das Bewerbungsformular geklebt werden (Heften ist nicht erlaubt!), das zweite muss zusätzlich eingereicht werden.
7. Bescheinigung des Arbeitsplatzes in der festgelegten Form mit Angaben zum Unternehmen, beglaubigt durch Siegel und Unterschrift eines Beamten, mit folgendem Inhalt:
- Datum des Eintritts in diesen Arbeitsplatz;
- Position gehalten;
- Dauer des vorgeschlagenen Urlaubs;
- Garantie der Arbeitsplatzsicherheit.
8. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Privat- oder Einzelunternehmer, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Original und Kopie der Registrierungsbescheinigung eines Privat- oder Einzelunternehmers;
- Original und Kopie der Lizenz für das Arbeitsrecht (sofern diese Art von Tätigkeit einer Lizenz unterliegt);
- Original und Kopie der Meldebescheinigung beim Finanzamt;
- Original und Kopie der Gewinn- und Verlustrechnung für den Berichtszeitraum, beglaubigt durch das Siegel der Steuerbehörde.
9. Original und Kopie der internationalen Krankenversicherungspolice: Die Police muss 15 Tage länger als die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums gültig sein. Die Versicherungssumme beträgt mindestens 30.000 Euro. In der Spalte „Gültigkeitsgebiet“ muss klar angegeben werden, dass die Police nicht nur im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten, sondern auch in Grönland und/oder auf den Färöer-Inseln gilt.
10. Bankdokument, das die Verfügbarkeit finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 50 EURO pro Tag und Person bestätigt.
11. Buchung eines Flugtickets
12. Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Botschaft kann zusätzliche Unterlagen anfordern oder den Antragsteller zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Die Visumgebühr ist nicht erstattungsfähig.

Russische Staatsbürger benötigen für den Besuch der Färöer-Inseln ein Visum. Das Gebiet der Färöer-Inseln gehört zwar zum Königreich Dänemark, ist aber eine autonome Region, die dem Schengener Abkommen nicht beigetreten ist. Daher können Sie nicht mit einem Schengen-Visum auf die Färöer-Inseln einreisen, sondern müssen ein spezielles Visum beantragen, das für die Einreise in dieses Gebiet gültig ist. Das Visum wird von der Konsularabteilung der dänischen Botschaft in Moskau ausgestellt (Dokumente werden bei den dänischen Visazentren in Moskau, St. Petersburg, Wladiwostok, Irkutsk, Kasan, Krasnodar, Krasnojarsk, Nischni Nowgorod, Nowosibirsk, Rostow am Don eingereicht). , Samara, Sotschi, Ufa, Chabarowsk ).

Kurzaufenthaltsvisum (Tourismus)

Diese Art von Visum wird ausgestellt, wenn der Zweck des Besuchs auf den Färöer-Inseln der Tourismus ist. Erforderliche Dokumente für den Erhalt eines Touristenvisums:

  • Bestätigung der Hotelreservierung für die gesamte Reisedauer. Zur Prüfung werden Bestätigungen akzeptiert, die per Fax, E-Mail oder direkt auf den Websites internationaler Buchungssysteme gesendet werden. Die Bestätigung muss die Vor- und Nachnamen aller Reiseteilnehmer, Reisedaten und Hoteldetails enthalten. Es empfiehlt sich, eine Vorauszahlung und einen Hotelstempel dabei zu haben;
  • Kopien aller ausgefüllten Seiten des internen Reisepasses;
  • Original des alten Reisepasses und Kopien der ausgefüllten Seiten, einschließlich der Seite mit den persönlichen Daten des Eigentümers;
  • eine Fotokopie der ersten Seite des Reisepasses mit den persönlichen Daten des Antragstellers;
  • ein ausländischer Reisepass, der ab Reiseende noch mindestens drei Monate gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei Seiten zum Einkleben eines Visums und zum Anbringen von Stempeln zum Grenzübertritt haben;
  • Kopien aller vorherigen Seiten des Reisepasses, die mit Visumaufklebern oder Stempeln versehen sind;
  • ein in Druckbuchstaben in englischer Sprache ausgefülltes und vom Antragsteller persönlich unterzeichnetes Visumantragsformular;
  • zwei aktuelle Farbfotografien im Format 3,5x4,5 cm ohne Ecken und Ovale. Ein Foto muss auf das Visumantragsformular geklebt werden (Heften ist nicht erlaubt!), das zweite muss zusätzlich eingereicht werden, auf der Rückseite ist der Nachname und die Passnummer zu unterschreiben;
  • Privatunternehmer benötigen ein Original und eine Fotokopie der folgenden Dokumente: - Bescheinigung über die Registrierung einzelner Unternehmer, Bescheinigung über die Registrierung beim Finanzamt, Einkommens- und Ertragsrechnung für den Berichtszeitraum, beglaubigt durch das Siegel des Finanzamtes;

    Studierende und Schüler legen eine Bescheinigung des Studienortes, ein Schreiben der Eltern über die Finanzierung der Reise des Kindes, eine Kopie der ersten Seite des Reisepasses des Bürgen mit persönlichen Daten und eine Kopie der Geburtsurkunde vor;

    ein aktueller Kontoauszug des Antragstellers, der bestätigt, dass er über ausreichende finanzielle Mittel für die Reise verfügt (in Höhe von 50 Euro pro Aufenthaltstag und Person);

    Original und Kopie (auf einem separaten A4-Blatt) einer auf den Färöer-Inseln und im Schengen-Raum gültigen Krankenversicherungspolice. Die Vertragslaufzeit muss 15 Tage länger sein als die voraussichtliche Aufenthaltsdauer. Die Deckungssumme muss mindestens 30.000 Euro betragen. Wenn ein Visum für die doppelte oder mehrfache Einreise beantragt wird, ist es notwendig, zusätzlich die Krankenversicherungspflicht auszufüllen;

    Original und Kopie der Hin- und Rückflugtickets (elektronische Tickets, Buchungstickets/Fährtickets);

    Beschreibung der Route pro Tag (auf Englisch oder Russisch) mit Angabe von Aufenthaltsorten, Namen von Hotels und Transportmitteln (diese Anforderung ist optional).

  • eine Bescheinigung des Arbeitgebers auf Firmenbriefkopf mit allen Einzelheiten.

Das Zertifikat muss durch Siegel und Unterschrift des Vorgesetzten beglaubigt sein und folgende Angaben enthalten:

  • - Dauer des voraussichtlichen Urlaubs,
  • - die Stellung des Bewerbers,
  • - Betriebszugehörigkeit in diesem Unternehmen (Anstellungsdatum angeben),
  • - Gehalt (mindestens 500 Euro!),
  • - Garantie der Arbeitsplatzsicherheit.

Kurzaufenthaltsvisum (privater Besuch)

Wenn der Zweck Ihres geplanten Besuchs auf den Färöer-Inseln der Besuch von Verwandten oder Freunden ist, müssen Sie die gleichen Dokumente wie für ein Touristenvisum vorlegen. Anstelle einer Hotelreservierung wird jedoch ein Einladungsfax einer Privatperson bereitgestellt. Auch Einladungen per E-Mail werden akzeptiert. Die Einladung muss auf Dänisch oder Englisch verfasst sein.

Die Einladung muss folgende Angaben enthalten:

  • eine Kopie des Reisepasses oder der Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person;
  • Reisedaten (Anfangs- und Enddatum der Reise, Anzahl der Aufenthaltstage in Dänemark);
  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Passnummer des Eingeladenen;
  • Vor- und Nachname des Einladenden, ständige Wohnadresse;
  • Zweck der Reise;
  • Unterschrift des Einladenden;
  • eine Erklärung, dass die einladende Partei alle finanziellen Kosten für den Aufenthalt des Antragstellers im Land übernimmt.

Die Botschaft verlangt keine Beglaubigung der Einladung durch die Behörden der Färöer. In Ermangelung finanzieller Garantien seitens des Gastgebers ist zusätzlich ein aktueller Kontoauszug des Antragstellers vorzulegen, der bestätigt, dass er über ausreichende finanzielle Mittel für die Reise verfügt (in Höhe von 50 Euro pro Aufenthaltstag und Person). das Original und eine Kopie der Hin- und Rückflugtickets.

Fotoanforderungen

Dem Antrag beigefügte Fotos müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • das Foto sollte keine Ovale, Rahmen oder Ecken enthalten;
  • der Bewerber auf dem Foto muss in voller Frontalansicht abgebildet sein, der Blick des Bewerbers muss direkt auf die Kamera gerichtet sein;
  • ein klares Farbbild auf hellblauem Hintergrund; Fotopapier muss matt sein. Fotos mit dunklem, buntem oder gemustertem Hintergrund werden nicht akzeptiert;
  • Fotogröße 3,5x4,5 cm;
  • das Bild sollte etwa 70–80 % des Fotos einnehmen (von der Oberseite des Kopfes bis zum Kinn sollten es 28–30 mm sein);
  • Das Bild des Antragstellers, einschließlich Gesicht und Haare, muss auf dem Foto vom Scheitel bis zum Kinn von oben nach unten und entlang der Seiten des Haaransatzes zu sehen sein. Am besten mit offenen Ohren;
  • Der Antragsteller muss ohne Sonnenbrille, Hut oder Kopftuch abgebildet sein, es sei denn, dies ist aus religiösen oder medizinischen Gründen erforderlich.

Versicherungsanforderungen

Die Versicherungspolice muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Falls ein Visum für die doppelte/mehrfache Einreise ausgestellt wird, muss der Antragsteller eine Versicherungspolice für den Zeitraum der ersten Einreise und eine unterzeichnete Krankenversicherungserklärung für spätere Einreisen vorlegen;
  • müssen im Hoheitsgebiet der Färöer-Inseln und der Schengen-Staaten gültig sein und alle Kosten im Falle einer dringenden Rückkehr in ihr Heimatland aus klinischen Gründen decken;
  • die Gültigkeitsdauer der Police muss die Aufenthaltsdauer im Land um 15 Tage überschreiten;
  • die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 Euro betragen.

Reisen mit Kindern

Um ein Visum für ein Kind unter 18 Jahren zu erhalten, sind eine Kopie seiner Geburtsurkunde und eine Kopie einer notariell beglaubigten Zustimmung zur Entfernung des Kindes von den verbleibenden Elternteilen erforderlich. Für das Kind muss außerdem ein separates Visumantragsformular ausgefüllt und ein vollständiges Dokumentenpaket beigefügt werden. Wenn ein Kind ohne Begleitung reist (z. B. zum Studium), ist die Vorlage einer Kopie einer notariell beglaubigten Vollmacht beider Elternteile erforderlich, damit das Kind die Grenze selbstständig überqueren kann.

Wenn einer der Elternteile verstorben ist, ihm das elterliche Recht entzogen wurde, er vermisst wird oder sein Aufenthaltsort unbekannt ist und die Kommunikation mit der Familie nicht aufrechterhalten wird, müssen die entsprechenden Dokumente vorgelegt werden: eine Sterbeurkunde (Kopie) oder eine Bescheinigung von der Polizei oder das Buch einer alleinerziehenden Mutter (und ihr Exemplar).

Sofern die Eltern/Begleitpersonen bereits über ein gültiges Schengen-Visum verfügen, ist eine Kopie davon sowie eine Kopie der ersten Seite des Reisepasses den Unterlagen für das Kindervisum beizufügen.

Für Kinder, die im Reisepass des Elternteils eingetragen sind, wird ein gesonderter Visumaufkleber auf dem Reisepass angebracht.

Zoll der Färöer-Inseln

Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist nicht beschränkt; Bargeldbeträge über 15.000 Euro sind für die spätere Ausfuhr aus dem Land deklarationspflichtig.

Personen über 18 Jahren dürfen bis zu 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak zollfrei einführen; bis zu 1 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22 %) oder bis zu 2 Liter Likörweine und Liköre (Alkoholgehalt unter 22 %); Tischwein - bis zu 2 l; bis zu 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette; Süßigkeiten und andere Süßigkeiten – bis zu 3 kg, sowie Waren für den persönlichen Gebrauch zum Preis von 2.500 DKK pro Erwachsenem.

Ohne entsprechende Genehmigung ist die Einfuhr von Drogen und drogenhaltigen Arzneimitteln, einigen Arzneimitteln, Schusswaffen und Munition, Sprengstoffen, Pornografie, Pflanzen, Blumen, Tieren und Vögeln sowie Kurzwaren und Souvenirs aus gefährdeten Pflanzen- und Tierarten verboten. Die Einfuhr frischer Lebensmittel ohne Vakuumverpackung ist verboten.

Die Färöer-Inseln sind ein beliebtes Touristenziel mit großer Nachfrage. Obwohl die Inseln zu Dänemark gehören, sind sie nicht Teil des Schengen-Raums. Aus diesem Grund benötigen Russen für den Besuch der Region ein Visum.

Anmeldeverfahren

Um ein Visum zu erhalten, muss ein Bürger einen Antrag bei einer der dänischen diplomatischen Institutionen stellen. Die Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor dem Einreisedatum eingereicht werden. Ähnliche Anforderungen gelten für Weißrussen, Ukrainer und Bürger anderer GUS-Staaten.

Erforderliche Unterlagen

Ein Standardvisum für die Färöer-Inseln wird nach Einreichung der folgenden offiziellen Dokumente beim Visumzentrum ausgestellt:

  • Reisepass.
  • Fotos in einer Menge von 2 Stück mit den Maßen 3,5 x 4,5 cm.
  • Eine Kopie des Reisepasses eines russischen Staatsbürgers.
  • Ein ausgefülltes Bewerbungsformular.
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die offizielle Beschäftigung.
  • Ein Dokument, das Ihre Hotelreservierung bestätigt.
  • Versicherung.

Es ist zu beachten, dass der Reisepass mindestens 2 leere Seiten enthalten muss. In manchen Fällen müssen Sie für den Erhalt einer Genehmigung Rückflugtickets vorlegen.

Reisen mit einem Kind

Um ein Visum für den Besuch des Resorts für Kinder zu erhalten, müssen Sie der Visastelle eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. In Fällen, in denen Minderjährige von einem Elternteil begleitet werden, ist eine notariell beglaubigte Reisevereinbarung des anderen Partners zwingend erforderlich.

Wenn ein Kind die Inseln in Begleitung Dritter (nicht der Eltern) besucht, muss für den Erhalt eines Einreisedokuments die Zustimmung beider Elternteile vorgelegt werden. Eine Ausnahme bilden Situationen, in denen ein oder beide Elternteile abwesend sind, ihnen das Recht auf das Kind entzogen wird oder sie sich an einem unbekannten Ort aufhalten. Gleichzeitig werden Belege vorgelegt.

Dauer der Registrierung

Die Prüfung des Antragsformulars und die Überprüfung der Unterlagen des Antragstellers dauern in der Regel 8 bis 10 Werktage. Eine Verlängerung der Vorbereitungszeit ist möglich, wenn die Einwanderungsbehörde der Inseln in den Prozess einbezogen wird. In diesem Fall verlängert sich die Anmeldefrist auf 60 Tage. Transit- und Geschäftsvisumdokumente werden innerhalb von 5 Werktagen erstellt.

In den meisten Fällen unterliegt die Dokumentation einer Überprüfung durch die Einwanderungsbehörde, insbesondere wenn der Tourist nicht die Dienste eines Reiseveranstalters oder einer Agentur in Anspruch nimmt, sondern unabhängig reist. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit einer Verweigerung der Einreisebescheinigung.


Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer eines Visums hängt von seiner Art ab. Herkömmlicherweise werden Einreisedokumente in kurzfristige und langfristige Dokumente unterteilt.

Zu den ersten gehören:

  • Transitvisum. Verfügbar für Personen, deren Endziel die Färöer-Inseln nicht sind. Die Gültigkeitsdauer des Visums beträgt 5 Tage. Gleichzeitig ist es den Passagieren untersagt, die Transitzone zu verlassen.
  • Touristen Visa. Wird für Personen ausgestellt, deren Besuchszweck die Erkundung kultureller und historischer Sehenswürdigkeiten, das Kennenlernen des lokalen Flairs sowie die Teilnahme an nationalen Festen und anderen Veranstaltungen ist. Die zulässige Aufenthaltsdauer entspricht der Länge des Hotelreservierungszeitraums.
  • Gästezimmer. Wird Personen zur Verfügung gestellt, die dänische Staatsbürger sind und Freunde oder Verwandte besuchen möchten. Für die Einreise ist ein Einladungsdokument erforderlich. Darin ist neben anderen Informationen über den Besuch eines ausländischen Gastes auch die Dauer seines Aufenthalts auf den Färöer-Inseln angegeben.

Zu den Langzeitvisa für die Färöer-Inseln für Russen zählen auch Geschäftsvisa. Sie werden Personen zur Verfügung gestellt, deren Besuchszweck eine Beschäftigung im Rahmen eines Vertrags oder eine Ausbildung in örtlichen Bildungseinrichtungen ist. Die Laufzeit des Einreisedokuments hängt direkt von den Vertragsbedingungen ab.

Versicherung

Um die Färöer-Inseln zu besuchen, muss der Gast über eine Versicherungspolice verfügen. Dies gilt insbesondere für Personen, die ein Visum für die mehrfache Einreise beantragen. Bei späteren Besuchen müssen Sie eine beglaubigte Kvorlegen.

Hauptanforderungen:

  • Die Versicherungspolice gilt in den Färöer-Inseln und den Schengen-Staaten.
  • Wenn eine dringende Rückkehr nach Hause erforderlich ist, deckt die Versicherung die Kosten des Touristen vollständig ab.
  • Die Gültigkeitsdauer der Police ist 15 Tage länger als die auf den Inseln verbrachte Zeit.
  • Der Versicherungsschutz der Police beträgt mindestens 30.000 Euro.